Freitag, 25. April 2025

Ratenzahlung beim Finanzamt aushandeln - ist das möglich?

Wenn man seinen Steuerbescheid bekommen hat und fast vom Stuhl gefallen ist, weil eine unerwartet hohe Nachzahlung festgesetzt wurde, nicht verzweifeln! Aber vor allem: schnell handeln! Am besten noch am selben Tag! Und am besten schriftlich.

Die Frist zur Zahlung beträgt in der Regel einen Monat. In dieser Zeit muss man einen Ratenzahlungsantrag an das Finanzamt stellen. In diesem muss man glaubhaft machen, dass man den Zahlbetrag nicht in einer Summe bezahlen kann. Das heißt, man muss triftige Gründe vorbringen, warum man den Betrag nicht bezahlen kann. Dies kann zum Beispiel Arbeitslosigkeit sein, oder aber ein geringeres Einkommen.

Bei Eheleuten ist auch ein Grund, wenn einer von beiden nicht mehr erwerbstätig ist. Wenn man selbstständig ist am besten eine vorläufige Auswertung mit schicken, aus der die aktuellen Einnahmen ersichtlich sind. Es kann auch sein, dass das Finanzamt einen Nachweis von der Bank haben möchte, dass Sie keinen Kredit für die Nachzahlung aufnehmen können.

Zum Schluss sollte man noch die Höhe der Raten angeben, die man monatlich bezahlen kann. Und wenn das Finanzamt dem Ratenzahlungsantrag stattgegeben hat, ist es ganz wichtig, die Raten IMMER pünktlich zu bezahlen! Man bekommt ein Anschreiben, in dem die Raten zu bestimmten Terminen gefordert werden. Und wenn man zu diesen Terminen den fälligen Betrag nicht überweist, verwirft das Finanzamt die Ratenzahlungsvereinbarung und man muss den Rest in einer Summe bezahlen!

Eine andere Alternative wäre die Stundung. Wenn man weiß, dass man den Zahlbetrag in absehbarer Zeit bezahlen kann, kann man einen Antrag auf Stundung stellen. In diesem kann man dem Finanzamt mitteilen, dass man den Betrag zwar nicht jetzt, aber beispielsweise in einem Monat bezahlen kann, da man dann selber Geld bekommt. Auch hier bekommt man ein Bestätigungsschreiben vom Finanzamt mit dem neuen Zahltermin. Es kann allerdings sein, dass der Betrag für die Laufzeit der Stundung verzinst wird. Das wären 0,5% des Zahlbetrages pro angefangenen Monat. Hier hat man aber auch die Möglichkeit einen Antrag auf Erlass der Zinsen zu stellen.

Es ist immer eine Ermessensfrage des jeweiligen Finanzamtes, ob dem Antrag stattgegeben wird, oder nicht. Aber wenn man wirklich glaubhaft machen kann, nicht zahlen zu können, dann hat man gute Chancen. Denn beim Finanzamt arbeiten nur Menschen.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^