Mittwoch, 9. Oktober 2024

Vertrag zur Ratenzahlung - Vordruck

Zunächst, das ist klar gilt es in dem Schreiben den Verkäufer und den Käufer zu nennen. Mit allen dazugehörigen Daten, dazu gehört neben der Adresse auch das Geburtsdatum sowie die Telefon- und Faxnummer, falls vorhanden.

Dann geht es weiter mit den Angaben zum Fahrzeug. Wie das Auto in dem Verkaufszustand ist muss festgehalten werden um eventuelle spätere Reklamationen des Käufers durch den Vertrag und den darin enthaltenen Informationen entgegen zu wirken. Zu den Angaben zum Fahrzeug gehören allgemeine Daten zum Auto, wie Marke und Hersteller, Erstzulassung, amtliches Kennzeichen und die Fahrgestellnummer. Andere Informationen wie Hubraum, PS- Leistung und die Anzahl der Halter sind dem Fahrzeugbrief zu entnehmen.

Ganz wichtig ist es den Tachostand und die Gesamtfahrleistung anzugeben, sowie die nächste HU (Hauptuntersuchung) und AU (Abgasuntersuchung). Man kann auch die Sonderausstattung des Fahrzeugs und das vorhandene Zubehör des Fahrzeugs angeben. Als letzten wichtigen Punkt ist noch die Angabe zu nennen, ob das Fahrzeug unfallfrei ist, wenn dies nicht der Fall ist, müssen die Unfallschäden angeben werden.

Nun kommt das Wichtigste: Der Vereinbarte Kaufpreis muss angegeben werden, auch in Worten. Die Ratenzahlungsvereinbarung muss klar und deutlich formuliert werden, zum Beispiel: Wie viele Monatsraten à n Euro. Und bis wann sie Zahlbar sind, zum Beispiel bis jeweils zum 10. des Monats. Des Weiteren wäre eine Klausel von Vorteil, die die den Fall der Nichtzahlung von Raten regelt.

Außerdem ist die Klausel von Nöten, dass der Verkäufer zusichert, dass er der Eigentümer des Fahrzeugs ist und, dass der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Fahrzeugs der Eigentümer auch bleibt. Nun folgt die Angabe über den vereinbarten Übergabezeitpunkt und zu guter letzt Ort und Datum und natürlich die Unterschrift von Verkäufer und Käufer.

Nach erfolgreichem Kauf und einer erfolgreichen Übergabe kann man noch eine Art Quittung verfassen, in der der Verkäufer den Erhalt des Kaufpreises bestätigt. Der Käufer bestätigt auf der anderen Seite den Erhalt des Kfz- Briefes, des Kfz selber mit n Schlüsseln, den HU- und AU Bescheinigungen und des Kfz- Scheins. Sofern das Auto noch angemeldet ist, versichert der Käufer, dass er es umgehend um- oder abmeldet.

Sowohl Verkäufer als auch Käufer haben nun die Möglichkeit den Vertrag vor dem Unterschreiben von einem Anwalt auf Gültigkeit überprüfen zu lassen, beide Seiten können Änderungen beantragen.

Werden all diese Punkte beachtet steht einem erfolgreichen Ratenkauf eines Fahrzeugs nichts mehr im Wege!
 
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