Samstag, 5. Oktober 2024
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Vertrag zur Ratenzahlung - Vorlage
In vielen Fällen ist es heutzutage der Fall, dass man Konsumwünsche nicht aus den eigenen finanziellen Mitteln heraus finanzieren kann, sondern dazu ein Darlehen aufnehmen muss. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wo man einen Kredit erhalten kann. Die am häufigsten genutzte Anlaufstelle ist in diesem Fall sicherlich immer noch eine Bank. Dennoch gibt es auch immer mehr private Kreditvermittler, oder man kann die gekaufte Ware direkt beim Händler im Rahmen eines Kredites bekommen.Aus diesem Grunde bieten z.B. viele Waren- oder Autohäuser eine Ratenzahlung für die Finanzierung des gekauften Objektes an. Ferner werden Kredite auch zunehmend von Privatpersonen an Privatpersonen vergeben.
Unabhängig davon, auf welcher "Seite" man bei der Kreditvereinbarung steht, sollte man darüber informiert sein, was in einem Kreditvertrag, also in dem Vertrag zur Ratenzahlung, zwingend drin stehen sollte, bzw. wie so ein Vertrag aussieht und aufgebaut ist. Zunächst einmal müssen natürlich die beiden am Ratenvertrag beteiligten Parteien im Vertrag genannt werden, also der Kreditgeber und der Kreditnehmer. Hier sind Angaben wie vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf zur eindeutigen Identifizierung sinnvoll und auch erforderlich. Der Vertrag sollte in der "Überschrift" auch deutlich als Ratenvertrag gekennzeichnet werden, indem man den Vertrag als "Kreditvertrag", "Darlehensvertrag" oder "Ratenvertrag" bezeichnet.
Neben der Bezeichnung und den persönlichen Daten der beteiligten Parteien, müssen ferner natürlich die Zahlungsmodalitäten zwingend festgehalten werden. Als Erstes ist hier die Kreditsumme zu nennen, auf die sich die Ratenvereinbarung bezieht, und welche der Kreditnehmer vom Kreditgeber erhält. Weiterhin ist der vereinbarte Zinssatz, die Laufzeit des Vertrages, sowie die Höhe der monatlich zu zahlenden Kreditrate im Ratenvertrag unbedingt festzuhalten. In Zusammenhang mit den Zahlungsmodalitäten sollte ebenso festgelegt werden, wann die Raten zu zahlen sind, und auf welches Konto genau die Zahlungen geleistet werden sollen.
Falls der Kreditgeber es gerne möchte, können auch evt. vorzulegende Sicherheiten in die Vertragsbedingungen mit aufgenommen werden, welcher der Kreditnehmer als Absicherung des Kredites stellen muss. Oftmals wird auch der Verwendungszweck des Ratenvertrages festgehalten, also wofür der Kreditnehmer die Kreditsumme erhalten hat. Sind alle oben genannten wichtigen Daten und Fakten erfasst, gehören noch einige Bedingungen in den Ratenertrag mit aufgenommen.
Hierzu zählen zum Beispiel die Rechten und Pflichten hinsichtlich des geschlossenen Vertrages beider Parteien, Konsequenzen bei Verzögerung oder Nichterfüllung von Vertragsbestandteilen, sowie weitere rechtliche Aspekte, die im Grunde bei jedem Vertragsabschluss zu beachten sind. Zuletzt müssen natürlich beide Parteien den geschlossenen Ratenvertrag, unter Angabe des Ortes und des aktuellen Datums, unterschreiben, damit dieser rechtsgültig wird.
Unabhängig davon, auf welcher "Seite" man bei der Kreditvereinbarung steht, sollte man darüber informiert sein, was in einem Kreditvertrag, also in dem Vertrag zur Ratenzahlung, zwingend drin stehen sollte, bzw. wie so ein Vertrag aussieht und aufgebaut ist. Zunächst einmal müssen natürlich die beiden am Ratenvertrag beteiligten Parteien im Vertrag genannt werden, also der Kreditgeber und der Kreditnehmer. Hier sind Angaben wie vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf zur eindeutigen Identifizierung sinnvoll und auch erforderlich. Der Vertrag sollte in der "Überschrift" auch deutlich als Ratenvertrag gekennzeichnet werden, indem man den Vertrag als "Kreditvertrag", "Darlehensvertrag" oder "Ratenvertrag" bezeichnet.
Neben der Bezeichnung und den persönlichen Daten der beteiligten Parteien, müssen ferner natürlich die Zahlungsmodalitäten zwingend festgehalten werden. Als Erstes ist hier die Kreditsumme zu nennen, auf die sich die Ratenvereinbarung bezieht, und welche der Kreditnehmer vom Kreditgeber erhält. Weiterhin ist der vereinbarte Zinssatz, die Laufzeit des Vertrages, sowie die Höhe der monatlich zu zahlenden Kreditrate im Ratenvertrag unbedingt festzuhalten. In Zusammenhang mit den Zahlungsmodalitäten sollte ebenso festgelegt werden, wann die Raten zu zahlen sind, und auf welches Konto genau die Zahlungen geleistet werden sollen.
Falls der Kreditgeber es gerne möchte, können auch evt. vorzulegende Sicherheiten in die Vertragsbedingungen mit aufgenommen werden, welcher der Kreditnehmer als Absicherung des Kredites stellen muss. Oftmals wird auch der Verwendungszweck des Ratenvertrages festgehalten, also wofür der Kreditnehmer die Kreditsumme erhalten hat. Sind alle oben genannten wichtigen Daten und Fakten erfasst, gehören noch einige Bedingungen in den Ratenertrag mit aufgenommen.
Hierzu zählen zum Beispiel die Rechten und Pflichten hinsichtlich des geschlossenen Vertrages beider Parteien, Konsequenzen bei Verzögerung oder Nichterfüllung von Vertragsbestandteilen, sowie weitere rechtliche Aspekte, die im Grunde bei jedem Vertragsabschluss zu beachten sind. Zuletzt müssen natürlich beide Parteien den geschlossenen Ratenvertrag, unter Angabe des Ortes und des aktuellen Datums, unterschreiben, damit dieser rechtsgültig wird.
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