Montag, 27. März 2023
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Gläubiger hat Ratenzahlung abgelehnt - und jetzt?
Gerade in schlechten wirtschaftlichen Situationen, ist es für einen Gläubiger oft nicht oder nur sehr schwer möglich eine Forderung in einer Gesamtsumme zu begleichen. Viele Gläubiger gestatten dem Schuldner eine Ratenzahlungsmöglichkeit, die es dem Schuldner dann ermöglicht, den Gesamtbetrag Monat für Monat in kleinen Summen zurückzuzahlen. Doch was kann der Schuldner tun, wenn der Gläubiger einer Ratenzahlung nicht zustimmt?Selbstverständlich hat der Schuldner die Möglichkeit, ein Darlehen, zum Beispiel bei seiner Bank zu beantragen, welches er dann an die Bank zurückzahlt. Mit dem Darlehen kann er die Schulden bei dem Gläubiger unmittelbar in einer Summe begleichen. Doch auch hier fallen zusätzliche Zinsen an, die dann zur Lasten des Schuldners gelegt werden. Diesen Zusammenhang findet man häufig unter dem Begriff der "Schuldenspirale“
Ist der Schuldner bereits höher verschuldet, dass ein Ausweg mit eigenen finanziellen Mitteln schon fast gar nicht mehr möglich ist, bleibt der letzte Ausweg mit der so genannten privaten Insolvenz. Der Schuldner muss über einen bestimmten Zeitraum eine monatliche Rate auf viele Gläubiger aufteilen, schafft er es in diesem Zeitraum keine neuen Schulden aufzunehmen, ist er nach der Laufzeit automatisch schuldenfrei und die Gläubiger müssen auf den Rest der Forderungen verzichten. Die private Insolvenz sollte zuvor mit einem Schuldnerberater abgestimmt werden. Sinnvoll ist es auch, während der privaten Insolvenz einen Schuldnerberater zur Seite zu haben, der während der gesamten Zeit für Fragen da ist und den gesamten Prozess überwacht.
Haben Personen bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben (damals Offenbarungseid) kann der Schuldner auf eigener Verantwortung ohne Zahlung weitere Reaktionen des Gläubigers abwarten. Hat der Gläubiger einen Vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erworben, bekommt er die Meldung, dass eine eidesstattliche Versicherung vorliegt und ist dann vorerst gegen den Schuldner machtlos. Selbstverständlich sollte dieser Weg nicht der Regelfall werden. In vielen Fällen haben die Gläubiger trotz eidesstattlicher Versicherung die Möglichkeit, Lohn- oder Kontenpfändungen durchzuführen.
In dem Fall werden die offenen Schulden direkt vom Bankkonto abgebucht, der Schuldner hat in dieser Zeit keinen Zugriff auf sein Bankkonto und kann keinerlei Geldmittel abheben oder überweisen. Gepfändet werden können jedoch nur Löhne. Sozialleistungen wie zum Beispiel Kindergeld (Elterngeld) oder Arbeitslosengeld stehen dem Schuldner auch bei einer Pfändung weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.
Ist der Schuldner bereits höher verschuldet, dass ein Ausweg mit eigenen finanziellen Mitteln schon fast gar nicht mehr möglich ist, bleibt der letzte Ausweg mit der so genannten privaten Insolvenz. Der Schuldner muss über einen bestimmten Zeitraum eine monatliche Rate auf viele Gläubiger aufteilen, schafft er es in diesem Zeitraum keine neuen Schulden aufzunehmen, ist er nach der Laufzeit automatisch schuldenfrei und die Gläubiger müssen auf den Rest der Forderungen verzichten. Die private Insolvenz sollte zuvor mit einem Schuldnerberater abgestimmt werden. Sinnvoll ist es auch, während der privaten Insolvenz einen Schuldnerberater zur Seite zu haben, der während der gesamten Zeit für Fragen da ist und den gesamten Prozess überwacht.
Haben Personen bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben (damals Offenbarungseid) kann der Schuldner auf eigener Verantwortung ohne Zahlung weitere Reaktionen des Gläubigers abwarten. Hat der Gläubiger einen Vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erworben, bekommt er die Meldung, dass eine eidesstattliche Versicherung vorliegt und ist dann vorerst gegen den Schuldner machtlos. Selbstverständlich sollte dieser Weg nicht der Regelfall werden. In vielen Fällen haben die Gläubiger trotz eidesstattlicher Versicherung die Möglichkeit, Lohn- oder Kontenpfändungen durchzuführen.
In dem Fall werden die offenen Schulden direkt vom Bankkonto abgebucht, der Schuldner hat in dieser Zeit keinen Zugriff auf sein Bankkonto und kann keinerlei Geldmittel abheben oder überweisen. Gepfändet werden können jedoch nur Löhne. Sozialleistungen wie zum Beispiel Kindergeld (Elterngeld) oder Arbeitslosengeld stehen dem Schuldner auch bei einer Pfändung weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.
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