Freitag, 25. April 2025
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Einen Vergleich anbieten und mit Ratenzahlung bezahlen?
Viele Haushalte haben in wirtschaftlich guten Zeiten Anschaffungen getätigt. Durch Veränderungen der Lebensumstände, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Krankheit, hat sich das Einkommen verringert und die Raten können nicht mehr bezahlt werden. Viele Verbraucher stehen dann vor einem Scherbenhaufen und wissen nicht mehr, was sie tun sollen.Egal wie hoch die Schulden sind, oder durch welchen Umstand sie entstanden sind, ist in solch einem Fall ist zunächst erst einmal der Gang zur Schuldnerberatung wichtig. Denn diese ist aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit und die daraus resultierende Erfahrung mit Gläubigern überhaupt in der Lage, in Verhandlung mit den Gläubigern zu treten. Darüber hinaus ist es oftmals für den Verbraucher schwierig, sich in dem Dickicht von Möglichkeiten zur Schuldenregulierung, zurechtzufinden.
Vielfach fällt bei solch einer Schuldenregulierung der Begriff Vergleich. Doch was hat es damit auf sich? Das nachfolgende Beispiel soll den Begriff ein wenig näher erläutern.
Nehmen wir einmal an, Herr A. schuldet dem Unternehmen B. noch eine Restsumme von 10.000 Euro. Dieser kann Herr A. aber nicht in einer Summe bezahlen. Er verfügt lediglich über einen Betrag von 5.000 Euro. Die Schuldnerberatung wird nun versuchen, durch Verhandlungen mit dem Unternehmen B. dieses davon zu überzeugen, sich mit der Zahlung von 5.000 Euro zufrieden zu geben. Die Restsumme wird dem Schuldner dann erlassen. Hier spricht man dann von einem Vergleich.
Viele Unternehmen lassen sich auf einen solchen Vergleich ein. Der Vorteil ist, dass sich dann der entstandene Zahlungsausfall und der damit verbundene wirtschaftliche Schaden in Grenzen hält und viele Betriebe geben sich mit solch einem Vergleich zufrieden. Denn bevor sie gar kein Geld mehr bekommen, was dann zum Beispiel eintreffen kann, wenn der Verbraucher in die Privatinsolvenz geht, nehmen sie lieber den angebotenen Vergleich an.
Das bedeutet natürlich auch, dass die angebotene Vergleichssumme in einem Betrag gezahlt werden muss und normalerweise kann dieser Betrag nicht in Raten bezahlt werden. Denn dem Unternehmen geht es ja schließlich darum, schnell an das ausstehende Geld bzw. eines Teilbetrages zu kommen. Ratenzahlungen würden dem Sinn eines Vergleichs entgegenstehen.
Letztendlich obliegt es dem Unternehmen, sich auf einen Vergleich einzulassen. Oftmals ist es so, dass die Verbraucher durch die Ablehnung eines solchen buchstäblich gezwungen werden, Privatinsolvenz anzumelden. Und gerade ein Vergleich soll dies verhindern.
Vielfach fällt bei solch einer Schuldenregulierung der Begriff Vergleich. Doch was hat es damit auf sich? Das nachfolgende Beispiel soll den Begriff ein wenig näher erläutern.
Nehmen wir einmal an, Herr A. schuldet dem Unternehmen B. noch eine Restsumme von 10.000 Euro. Dieser kann Herr A. aber nicht in einer Summe bezahlen. Er verfügt lediglich über einen Betrag von 5.000 Euro. Die Schuldnerberatung wird nun versuchen, durch Verhandlungen mit dem Unternehmen B. dieses davon zu überzeugen, sich mit der Zahlung von 5.000 Euro zufrieden zu geben. Die Restsumme wird dem Schuldner dann erlassen. Hier spricht man dann von einem Vergleich.
Viele Unternehmen lassen sich auf einen solchen Vergleich ein. Der Vorteil ist, dass sich dann der entstandene Zahlungsausfall und der damit verbundene wirtschaftliche Schaden in Grenzen hält und viele Betriebe geben sich mit solch einem Vergleich zufrieden. Denn bevor sie gar kein Geld mehr bekommen, was dann zum Beispiel eintreffen kann, wenn der Verbraucher in die Privatinsolvenz geht, nehmen sie lieber den angebotenen Vergleich an.
Das bedeutet natürlich auch, dass die angebotene Vergleichssumme in einem Betrag gezahlt werden muss und normalerweise kann dieser Betrag nicht in Raten bezahlt werden. Denn dem Unternehmen geht es ja schließlich darum, schnell an das ausstehende Geld bzw. eines Teilbetrages zu kommen. Ratenzahlungen würden dem Sinn eines Vergleichs entgegenstehen.
Letztendlich obliegt es dem Unternehmen, sich auf einen Vergleich einzulassen. Oftmals ist es so, dass die Verbraucher durch die Ablehnung eines solchen buchstäblich gezwungen werden, Privatinsolvenz anzumelden. Und gerade ein Vergleich soll dies verhindern.
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