Freitag, 25. April 2025

Pflichtangaben bei einer Rechnung

Bei einer Rechnung ist es gesetzlich vorgesehen, bestimmte Daten und Inhalte auf dieser darzustellen. Man unterscheidet hierbei zwischen verschiedenen Rechnungsarten. Einmal die Rechnung über Kleinbeträge (Kleinbeträge sind Beträge, deren Gesamtbetrag die 150 Euro nicht übersteigt) und die anderen Rechnungen. Zusätzlich gibt es noch bei besonderen Rechnungen, individuelle Vorschriften, die zu beachten sind. Zu den besonderen Rechnungen gehören zum Beispiel Rechnungen über Reiseleistungen oder Rechnungen über Autokäufe. Des Weiteren gelten für Rechnungen, die auf elektronischem Wege versendet wurden, wieder andere Vorschriften. Diese müssen zum Beispiel eine elektronische Signatur aufweisen.

Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag die 150 Euro Grenze übersteigt, gelten seit dem Jahr 2004 neue Vorschriften. Weiterhin ist es Pflicht, dass der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Rechnungsenders und des Rechnungsempfängers, auf der Rechnung vermerkt sind. Das dient dazu, dass jede Partei sich, bei Bedarf, an die jeweilig andere Partei wenden kann.

Weiterhin ist der Unternehmer verpflichtet, seine Steuernummer und Identifikationsnummer auf der Rechnung anzugeben um dem Empfänger eine vollständige Identifikation zu gewähren.

Das Ausstellungsdatum der Rechnung muss auch angegeben werden, damit man erkennen kann, wann diese Rechnung geschrieben wurde. Genauso ist der Zeitpunkt anzugeben, an dem man beabsichtigt die Ware zu liefern, oder wann diese geliefert wurde. Des Weiteren ist es nötig, jede Rechnung mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen. Dies dient dazu, dass jede Rechnung, die vom Unternehmen ausgestellt wurde, einmalig ist.

Die wichtigsten Angaben, die eine Rechnung aufzuweisen hat, sind die Angaben, die bezüglich der Ware gemacht werden. Hierzu fällt zu allererst die Bezeichnung der Ware, dann die Menge der zu liefernden Ware und dann der Preis der Ware. Den Preis der Ware muss man aufgeteilt darstellen. Einmal muss man den Einzelpreis der Ware angeben, dann den Gesamtpreis eines Warenartikels, von dem mehrere bestellt werden und dann den Gesamtpreis aller Waren. Der Gesamtpreis aller Waren muss einmal ohne und einmal mit Mehrwertsteuer dargestellt sein. Zu guter letzt muss auch ein Hinweis auf Steuerbefreiung auf der Rechnung zu sehen sein.

Für eine Rechnung mit einem Gesamtbetrag, der die 150 Euro Grenze nicht überschreitet, gelten vereinfachte Vorschriften. Die Rechnung muss lediglich den vollständigen Namen und die vollständige Adresse, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der gelieferten Ware, Gesamtpreis und die darauf fallenden Steuern sowie den Hinweis auf Steuerbefreiung beinhalten. Diese Vereinfachungen dienen dazu, Betrieben, die nur mit Gegenständen arbeiten welche keinen hohen Wert haben, den Arbeitsablauf zu erleichtern.

Ein Unternehmer ist ferner dazu verpflichtet, eine Rechnung innerhalb von sechs Monaten zu stellen, nachdem die Leistung erbracht worden ist. Geschieht dieses nicht, kann der Unternehmer zu einer Geldbuße von fünftausend Euro verdonnert werden.
 
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