Freitag, 25. April 2025
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Gewinn Verlust Rechnung erstellen
Die Gewinn- und Verlustrechnung (auch in Kurzform GuV oder GVR genannt), stellt sich aus der Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen eines bestimmten Zeitraumes dar. Da die GuV aufzeigt wie profitabel gewirtschaftet wurde, ist sie ein wichtiger und wesentlicher Teil des Jahresabschlusses eines Unternehmens.Als Erträge bezeichnet man Wertzuwächse bzw. Wertzuflüsse aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen. Aufwendungen entsprechen dem Verzehr von Werten eines Unternehmens, wie z. B. Auszahlungen, Ausgaben und/oder Kosten. Überwiegen bei der Gegenüberstellung die Erträge, spricht man von einem Gewinn; überwiegen die Aufwendungen, so stellt dies ein Verlust für das Unternehmen dar.
Die Gewinn- und Verlustrechnung kann in unterschiedlichen Formen aufgebaut werden. Es gibt zum einen die Staffelform, bei der die einzelnen Positionen untereinander angeordnet werden und zum Schluss ein Ergebnis darstellen, oder die Kontenform, bei der das Ergebnis als Sollsaldo bei Gewinn oder als Habensaldo bei Verlust aufgezeigt wird.
Grundsätzlich kann zur Berechnung entweder das Gesamtkostenverfahren (GKV) oder das Umsatzkostenverfahren (UKV) anwenden, jedoch gibt es hier wesentliche Unterschiede. Die GKV stellt allen erzielten Erlösen, alle Kosten die in dem betrachteten Zeitraum angefallen sind gegenüber. Da z.B. Waren nicht zwangsläufig in dem Zeitraum verkauft werden, in dem sie hergestellt werden, wird beim diesem Verfahren Halb- und Fertigfabrikate herausgerechnet (dies gilt auch für Leistungen, die nicht verkauft, sondern im eigenen Betrieb verbraucht wurden). Das Umsatzkostenverfahren hingegen stellt nur die Kosten gegenüber, welche auch tatsächlich für verkaufte Ware angefallen sind.
Beide Verfahren sind auch hinsichtlich ihrer Aufstellung unterschiedlich: das Umsatzkostenverfahren gliedert die Kosten nach Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung), während das Gesamtkostenverfahren nach den Kostenarten (Kosten für Materialien, Personal etc.) gliedert. Nach dem HGB sind beide Verfahren bedenkenlos anwendbar, jedoch in den meisten Unternehmen das Gesamtkostenverfahren bevorzugt, da durch die genaue Auflistung der Funktionsbereiche aussagekräftige Informationen liefert. Werden beide Methoden richtig und unter Berücksichtigung der einzelnen Kriterien ausgeführt, führen die Berechnungen zu einem gleichen Ergebnis.
Im HGB unter § 265 und § 275 werden alle Positionen aufgelistet, die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt werden müssen. Eine Untergliederung der einzelnen Positionen ist möglich, eine Verkürzung jedoch nur dann, wenn für das Unternehmen keine besonderen Formblätter vorgeschrieben sind. In Verbindung mit der Bilanz hat man mit der GuV einen überaus guten Überblick über den Zustand und den Erfolg eines Unternehmens.
Die Gewinn- und Verlustrechnung kann in unterschiedlichen Formen aufgebaut werden. Es gibt zum einen die Staffelform, bei der die einzelnen Positionen untereinander angeordnet werden und zum Schluss ein Ergebnis darstellen, oder die Kontenform, bei der das Ergebnis als Sollsaldo bei Gewinn oder als Habensaldo bei Verlust aufgezeigt wird.
Grundsätzlich kann zur Berechnung entweder das Gesamtkostenverfahren (GKV) oder das Umsatzkostenverfahren (UKV) anwenden, jedoch gibt es hier wesentliche Unterschiede. Die GKV stellt allen erzielten Erlösen, alle Kosten die in dem betrachteten Zeitraum angefallen sind gegenüber. Da z.B. Waren nicht zwangsläufig in dem Zeitraum verkauft werden, in dem sie hergestellt werden, wird beim diesem Verfahren Halb- und Fertigfabrikate herausgerechnet (dies gilt auch für Leistungen, die nicht verkauft, sondern im eigenen Betrieb verbraucht wurden). Das Umsatzkostenverfahren hingegen stellt nur die Kosten gegenüber, welche auch tatsächlich für verkaufte Ware angefallen sind.
Beide Verfahren sind auch hinsichtlich ihrer Aufstellung unterschiedlich: das Umsatzkostenverfahren gliedert die Kosten nach Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung), während das Gesamtkostenverfahren nach den Kostenarten (Kosten für Materialien, Personal etc.) gliedert. Nach dem HGB sind beide Verfahren bedenkenlos anwendbar, jedoch in den meisten Unternehmen das Gesamtkostenverfahren bevorzugt, da durch die genaue Auflistung der Funktionsbereiche aussagekräftige Informationen liefert. Werden beide Methoden richtig und unter Berücksichtigung der einzelnen Kriterien ausgeführt, führen die Berechnungen zu einem gleichen Ergebnis.
Im HGB unter § 265 und § 275 werden alle Positionen aufgelistet, die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt werden müssen. Eine Untergliederung der einzelnen Positionen ist möglich, eine Verkürzung jedoch nur dann, wenn für das Unternehmen keine besonderen Formblätter vorgeschrieben sind. In Verbindung mit der Bilanz hat man mit der GuV einen überaus guten Überblick über den Zustand und den Erfolg eines Unternehmens.
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