Samstag, 27. Juli 2024

Eine falsche Rechnung erhalten

Mittlerweile kann es jeden treffen. Man öffnet nichts ahnend seine Post und findet eine Rechnung vor, die man sich unmöglich erklären kann. Meist sind es höhere Beträge und es wird gleich bei Nichtzahlung mit Mahngebühren und Schlimmeren gedroht. Doch wie kommt es dazu, dass jeder eine falsche Rechnung bekommen kann?

Mittlerweile hat jeder das Recht, Rechnungen zu verschicken, ob diese nun berechtigt sind oder nicht spielt dabei zunächst keine Rolle. Auch bedarf es keiner besonderen Form. Die Rechnung kann sogar per E-Mail oder gar Fax bei Ihnen ankommen. Vorwiegend werden diese falschen Rechnungen an Privatpersonen verschickt, denn diese wissen meist gar nicht wie ihnen geschieht und wie sie sich hierbei richtig verhalten sollen.

Eine Grundregel ist, keinesfalls solche Rechnungen zu bezahlen, denn das ist der Zweck der dahinter steckt. Zunächst sollten sie ihr Widerspruchsrecht nutzen, denn das hat jeder Bürger, wenn eine Forderung unberechtigt ist. Man sollte einen Widerspruch schreiben, dass man das Geld erst einmal nicht zahlt, ohne genau zu wissen wofür es eigentlich entrichtet werden soll. Eine Antwort darauf sollten Sie jedoch nicht erwarten, denn die dubiosen Rechnungssteller lesen diese kaum. Sollte der Widerspruch als nicht zustellbar wieder an ihre Adresse zurückkommen, müssen sie sich auch keine Gedanken machen, denn der Gläubiger muss seine Adresse immer angeben.

Meist muss man nach der Rechnungsstellung nicht lange warten und es kommt die erste Mahnung. Auch die dubiosen Rechnungssteller versuchen Druck aufzubauen, um sie so zum Zahlen einer Rechnung, berechtigt oder nicht, zu bewegen. Auch da sollten sie sich keine Sorgen machen, denn eine Zahlungserinnerung kann jeder verschicken, ob er seriös ist oder nicht.

Wenn die erste Zahlungserinnerung nichts gebracht hat, schreiben die dubiosen Rechnungssteller meist eine Mahnung mit Drohung von Schufaeinträgen oder gar Pfändung. Davon sollten sie sich völlig unbeeindruckt zeigen, denn so einfach ist es nicht, einen Betrag so einzuklagen. Dazu wird noch immer ein gerichtlicher Titel benötigt, was ein gerichtliches Mahnverfahren bedeuten würde. Davon jedoch sind die dubiosen Rechnungssteller weit entfernt.

Besonders gängig sind falsche Rechnungen bei kostenlosen Diensten im Internet, die plötzlich doch kostenpflichtig sein sollen, oder bei Telefonanbietern, die plötzlich viel höhere Tarife haben als zugesichert. Wenn man sich ganz unsicher ist, sollte man entweder einen Anwalt einschalten, oder sich beim Verbraucherschutz informieren, ob die Firma die die falsche Rechnung gestellt hat vielleicht schon aktenkundig ist.
 
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