Dienstag, 21. März 2023

Handy Rechnung nicht bezahlt

Nicht bezahlte Rechnungen, insbesondere Handyrechnungen, sind ein Problem von vielen Menschen. Vor allem sind Jugendliche und sozial schwache Menschen hiervon betroffen. Was mit einer einfachen Zahlungsaufforderung anfängt, kann schnell in der Privatinsolvenz enden.

Der Anfang des finanziellen Endes, ist bei den meisten jungen Menschen, mit Beginn der Volljährigkeit getan. Nach einigen Jahren von den Eltern finanzierten Prepaid Handys, endlich eines dieser schicken neuen Geräte für wenige Euros in den Händen zu halten und dazu auch noch telefonieren und Textnachrichten verschicken, obwohl das Budget eigentlich schon lange aufgebraucht ist, das ist sehr verlockend. Dies mag der Grund sein warum viele junge Leute dann auch auf mehreren Handyverträgen sitzen bleiben. Nach dem sich der erste Anbieter das Nichtzahlen seines Kunden nicht mehr gefallen lässt und das Kundenkonto sperrt, neigen gerade Jugendliche dazu einfach einen weiteren Vertrag zu unterschreiben, um wieder erreichbar zu sein.

Ein weiterer Faktor sind auch die Neugeräte. Viele Menschen, gerade aus o.g. Personenkreis, haben das Bedürfnis sich gerade durch die neusten Handymodelle auszuzeichnen und basieren darauf ihr Selbstbewusstsein. Die Folge sind weitere unterschriebene Mobilfunkverträge.

Was aber nach einigen Monaten dann passiert, wenn die freundlichen Zahlungsaufforderungen der Mobilfunkbetreiber zu Briefen von Inkassounternehmen werden ist eine andere Sache. In der Regel wird 6-8 Wochen nach der Sperrung des Kundenkontos bereits der Schufaeintrag veranlasst. Durch diesen Schufaeintrag wird dem Kunden, leider nur fast, jede Möglichkeit auf einen weiteren Vertrag versagt.

Nach dem sich nun Inkassobüros auf fast wöchentlicher Basis dem Kunden zuwenden, der in den meisten Fällen (wie oben beschrieben) über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügt, baut sich der soziale und finanzielle Druck immer mehr an die Grenzen der Überlastung auf. Mittlerweile sind, gerade bei mehreren Verträgen, die Kosten der Inanspruchnahme dieser Inkassounternehmen im Bereich von mehreren hundert Euro. Diese können in der Regel von den Schuldnern nicht gezahlt werden, da die Einkommensstruktur sehr gering ist.

Das führt dann zur so genannten Überschuldung (diese ist leider bei den meisten Vertragsunterzeichnern bereits bei Vertragsunterzeichnung gegeben). Direkt daran schließt sich die Schuldenfalle, die sich aus einem Teufelskreis aus Zinsen und Zinseszins zusammensetzen. Die Optionen für den Schuldner sind nun Umschuldung (z.B. in einen Dispositionskredit oder in private Schulden) oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, dass kein Vermögen vorhanden ist. Die so genannte EV hat zur Folge, dass der Schuldner "Schufa-Tot" ist und mit weiteren Folgen, wie unter Umständen einer Kontokündigung der Hausbank rechnen muss.

Auf jeden Fall wird sich in dieser Situation weder der Gang zur Schuldnerberatung noch der Besuch des Gerichtsvollziehers, zumindest nicht mit legalen Mitteln, vermeiden lassen.

Sofern sich die Privatinsolvenz vermeiden lässt, wird sich der Schuldner trotz dessen noch Jahre später mit den Folgen auseinander setzen müssen, da die Schufa das Eröffnen von Girokonten fast unmöglich macht, bei der Wohnungsmietung erhebliche Probleme auftreten, unter Umständen private Darlehen (zur Tilgung der Inkasso- oder Gerichtsvollzieherforderung(en)) zurückgeführt werden müssen oder einfach nur ein Telefon beruflich benötigt wird und kein Anbieter mehr bereit ist einen Vertrag mit dem Kunden einzugehen.
 
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