Dienstag, 15. Oktober 2024

Kann man eine Rechnung ohne Mwst absetzen?

Kann man eine Rechnung ohne MwSt absetzen? Definitiv Ja! Nachstehend soll näher erläutert werden, warum dies so ist. Das Einkommenssteuergesetz sieht eine Kleinunternehmerregelung vor. Kleinunternehmer sind solche Firmen, bei denen der Umsatz im vorhergehenden Jahr 17.500 € nicht überschritten hat. Der Umsatz im nächsten Jahr darf 50.000 € nicht übersteigen. Vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit muss sich der Unternehmer entscheiden, ob er die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will.

Stellt sich im Laufe des Jahres allerdings heraus, dass der Umsatz die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschreitet, ist er verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. An diese Regelung ist er dann fünf Jahre gebunden. Kann der Unternehmer aufgrund seiner Umsätze diese Kleinunternehmerregelung anwenden, darf er in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aufweisen. Tut er dies doch, so ist er verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Auch entfällt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf den Rechnungen. Im Gegenzug bedeutet dies aber auch, dass er gegenüber dem Finanzamt keine Vorsteuer geltend machen kann. Die Gewinnermittlung erfolgt bei der Einkommenssteuererklärung in Form einer Einnahmen- und Ausgaben-Überschussrechnung. Wird die Kleinunternehmerregelung angewandt, so kann diese formlos erfolgen. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer hat folgende Vorteile:

1. Keine Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für das laufende Geschäftsjahr

2. Die Zahlung von Umsatzsteuer entfällt

Allerdings erfolgt auch keine Erstattung der Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen. Aber auch Kleinunternehmer können sich auf Wunsch zur Umsatzsteuer optimieren. In solch einem Fall kann der Kleinunternehmer die Vorsteuer absetzen. Anzumerken ist jedoch, dass er an diese Regelung fünf Jahre gebunden ist. Eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer kann in jedem Fall von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings kann bei dieser Rechnung keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Ansonsten ist sie wie eine herkömmliche Rechnung zu behandeln und dementsprechend auch absetzbar.

Wichtig ist für den Unternehmer, dass er auf seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweist und ausdrücklich auf die Kleinunternehmerregelung hinweist. Ansonsten ist die Rechnung an bestimmte Formen gebunden und sie muss bestimmte Merkmale enthalten. Da wären zum Beispiel ausstellendes Unternehmen, Rechnungsempfänger, Art der Leistung, Preis der Leistung. Bei Unternehmen, für die die Kleinunternehmerregelung nicht zutrifft, muss die Mehrwertsteuer extra ausgewiesen werden.

Wer innerhalb dieser Grenze für die Kleinunternehmerregelung liegt, muss für sich selbst entscheiden, ob er die Kleinunternehmerregelung anwenden möchte. Gerade für Existenzgründer ist es sicherlich von Vorteil, wenn man sich nicht mit einem Wust von Formularen herumschlagen muss. Von daher ist eine vereinfachte und formlose Einnahmen- und Ausgabenrechnung, wie sie für Kleinunternehmer gilt, durchaus von Vorteil.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^