Freitag, 25. April 2025
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Rentensplitting und Witwenrente im Vergleich
Im Bezug auf die gesetzliche Rente für Ehepaare gibt es in Deutschland ein System, welches als Rentensplitting bezeichnet wird und sich vom Namen her an das bekannte Ehegattensplitting anlehnt. Genutzt werden kann das Rentensplitting nicht nur von Ehepartnern, sondern auch von eingetragenen Lebensgemeinschaften. Mitunter kann das Rentensplitting auch eine lohnenswerte Alternative zur Witwenrente sein, wobei hier im Einzelfall ein Vergleich der zwei Varianten erfolgen sollte.Im Zuge des Rentensplittings ist es zunächst möglich, dass die Ehepartner ihre Ansprüche auf die gesetzliche Rente teilen. Vom Prinzip her handelt es sich beim Rentensplitting um einen Versorgungsausgleich, der auf der gesetzlichen Grundlage des Paragrafen 120a SGB VI basiert. Eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung des Rentensplittings besteht darin, dass beide Ehepartner über rentenrechtliche Zeiten von jeweils mindestens 25 Jahren verfügen. Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Voraussetzung. Diese beinhaltet, dass entweder beide Ehepartner zum ersten Mal eine Altersvollrente beziehen oder ein Ehepartner die Vollrente bezieht, während der andere Partner die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben muss. Ein wesentlicher Inhalt besteht dann beim Rentensplitting darin, dass die beiden Ehepartner auf einer gemeinsamen Basis entscheiden, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt werden.
Hat also beispielsweise der Ehemann einen Anspruch auf 2.000 Euro monatlich, während die Ehefrau einen Anspruch auf 1.000 Euro hat, so gibt der Ehemann ihr die Hälfte der Differenz ab, also 500 Euro. Somit haben dann nach der Teilung beide Ehepartner einen Anspruch auf jeweils 1.500 Euro Rente. Nachdem ein solches Rentensplitting durchgeführt wurde, erlöschen alle zuvor noch vorhandenen Ansprüche auf eine Witwenrente, falls ein Ehepartner verstorben ist. Ein Vorteil des Systems ist jedoch, dass die geteilten Rentenansprüche auch dann noch gelten, falls sich die Partner scheiden lassen. Vom Rentensplitting profitieren in erster Linie die Frauen, was sich schon alleine aus der Tatsache heraus ergibt, dass Männer statistisch betrachtet über fünf Jahre eher als Frauen sterben. Oftmals ist das Rentensplitting eine sehr gute Alternative zur Witwenrente, vor allem wenn man bedenkt, dass die Ansprüche nach dem Tod des Partners bei einer neuen Ehe nicht verlorengehen.
Hat also beispielsweise der Ehemann einen Anspruch auf 2.000 Euro monatlich, während die Ehefrau einen Anspruch auf 1.000 Euro hat, so gibt der Ehemann ihr die Hälfte der Differenz ab, also 500 Euro. Somit haben dann nach der Teilung beide Ehepartner einen Anspruch auf jeweils 1.500 Euro Rente. Nachdem ein solches Rentensplitting durchgeführt wurde, erlöschen alle zuvor noch vorhandenen Ansprüche auf eine Witwenrente, falls ein Ehepartner verstorben ist. Ein Vorteil des Systems ist jedoch, dass die geteilten Rentenansprüche auch dann noch gelten, falls sich die Partner scheiden lassen. Vom Rentensplitting profitieren in erster Linie die Frauen, was sich schon alleine aus der Tatsache heraus ergibt, dass Männer statistisch betrachtet über fünf Jahre eher als Frauen sterben. Oftmals ist das Rentensplitting eine sehr gute Alternative zur Witwenrente, vor allem wenn man bedenkt, dass die Ansprüche nach dem Tod des Partners bei einer neuen Ehe nicht verlorengehen.
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