Freitag, 13. Dezember 2024
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Leitlinien zum Thema Unterhalt
Unter dem Begriff Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung der Lebensbedarfs des Einzelnen. Im Bundesgesetzbuch (BGB) ist der Unterhalt in Deutschland gesetzlich geregelt. Es gibt verschiedene Unterhaltsarten. Zunächst gibt es den Verwandtenunterhalt, dem eine Verwandtschaft in erster Linie vorausgesetzt wird. Dieses trifft also auf die Konstellation Eltern-Kind und Großeltern-Kind zu.Des Weiteren unterteilt man den Unterhalt nach den Berechtigten. Familienunterhalt ist die Art in intakten Familien. Unter Familienunterhalt versteht man alles was erforderlich ist, um die Kosten des gesamten Haushalts, inklusive Ehegatten und gemeinsam unterhaltsberechtigte Kinder, zu begleichen. Beide Eheleute haben ihren Teil zu dieser Unterhaltsart beizutragen.
Kindesunterhalt umfasst die Kosten, die für Pflege und Erziehung des Kindes aufgebracht werden müssen. Die Elternteile, die nicht persönlich weder für Pflege noch Erziehung aufkommen, zahlen einen so genannten Barunterhalt, der von den Gerichten individuell berechnet wird. Die Hauptfaktoren bei der Berechnung sind das anzurechnende Einkommen sowie das Alter des Kindes. Volljährige Kinder haben nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in Ausbildung befinden.
Bei Ehegatten- und Geschiedenenunterhalt soll der in der Ehe erworbene Standard auch während der Phase der Trennung erhalten bleiben. Weiterhin kann der Geschiedenunterhalt zeitlich begrenzt werden. Unterhalt für nicht verheiratete Mütter oder Väter richtet sich an werdende Mütter oder Väter, die aufgrund einer bevorstehenden Geburt und der nachfolgenden Pflege des unehelichen Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Der Elternunterhalt richtet sich an Kinder, die für die Pflege der Eltern aufkommen müssen. Der Unterhalt muss so gewählt werden, dass es durch die Pflege der Eltern nicht zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Lebensstellung und der Altersvorsorge des Kindes kommt. Das neue Unterhaltsrecht trat am 01. Januar 2008 in Kraft. Durch dieses neue Gesetz wird die Stellung der Kinder enorm gestärkt. Die Eltern der Kinder sind, egal ob verheiratet oder nicht, gleichgestellt. Eine Erwerbstätigkeit, für die Gewährleistung des Unterhalts des Kindes, muss eher aufgenommen werden.
Im Deutschen Strafgesetzbuch (StGB) sind die Sanktionen niedergeschrieben, die bei Unterhaltsverletzungen durchgeführt werden. Eine Bestrafung kommt aber erst dann in Betracht, wenn die Unterhaltszahlungen mutwillig, trotz Zahlungsfähigkeit, nicht getätigt werden. Auch wenn eine Arbeitsstelle ausgeschlagen wird und man dadurch den Unterhalt nicht zahlen kann, kommt es zu einer Bestrafung nach dem StGB.
Die wichtigste Unterhaltsleitlinie ist die Düsseldorfer Tabelle. 1962 entstanden und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Diese Tabelle hat zum Ziel, die Unterhaltsrechtsprechung vor allem in Bezug auf den Kindesunterhalt zu standardisieren. Seit Anfang 2008 gilt diese Tabelle auch in den Neuen Bundesländern.
Kindesunterhalt umfasst die Kosten, die für Pflege und Erziehung des Kindes aufgebracht werden müssen. Die Elternteile, die nicht persönlich weder für Pflege noch Erziehung aufkommen, zahlen einen so genannten Barunterhalt, der von den Gerichten individuell berechnet wird. Die Hauptfaktoren bei der Berechnung sind das anzurechnende Einkommen sowie das Alter des Kindes. Volljährige Kinder haben nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in Ausbildung befinden.
Bei Ehegatten- und Geschiedenenunterhalt soll der in der Ehe erworbene Standard auch während der Phase der Trennung erhalten bleiben. Weiterhin kann der Geschiedenunterhalt zeitlich begrenzt werden. Unterhalt für nicht verheiratete Mütter oder Väter richtet sich an werdende Mütter oder Väter, die aufgrund einer bevorstehenden Geburt und der nachfolgenden Pflege des unehelichen Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Der Elternunterhalt richtet sich an Kinder, die für die Pflege der Eltern aufkommen müssen. Der Unterhalt muss so gewählt werden, dass es durch die Pflege der Eltern nicht zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Lebensstellung und der Altersvorsorge des Kindes kommt. Das neue Unterhaltsrecht trat am 01. Januar 2008 in Kraft. Durch dieses neue Gesetz wird die Stellung der Kinder enorm gestärkt. Die Eltern der Kinder sind, egal ob verheiratet oder nicht, gleichgestellt. Eine Erwerbstätigkeit, für die Gewährleistung des Unterhalts des Kindes, muss eher aufgenommen werden.
Im Deutschen Strafgesetzbuch (StGB) sind die Sanktionen niedergeschrieben, die bei Unterhaltsverletzungen durchgeführt werden. Eine Bestrafung kommt aber erst dann in Betracht, wenn die Unterhaltszahlungen mutwillig, trotz Zahlungsfähigkeit, nicht getätigt werden. Auch wenn eine Arbeitsstelle ausgeschlagen wird und man dadurch den Unterhalt nicht zahlen kann, kommt es zu einer Bestrafung nach dem StGB.
Die wichtigste Unterhaltsleitlinie ist die Düsseldorfer Tabelle. 1962 entstanden und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Diese Tabelle hat zum Ziel, die Unterhaltsrechtsprechung vor allem in Bezug auf den Kindesunterhalt zu standardisieren. Seit Anfang 2008 gilt diese Tabelle auch in den Neuen Bundesländern.
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