Freitag, 25. April 2025

Wie viel Steuer muss man auf Zinsen zahlen?

In Deutschland sind Erträge aus Kapitalanlagen, wie Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen grundsätzlich steuerpflichtig. Das heißt, diese Erträge müssen im Rahmen der Steuererklärung zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Allerdings gibt es hierbei bestimmte Freibeträge, die allerdings seit dem Jahr 2000 mehrfach, zum Teil drastisch abgesenkt wurden.

Ursprünglich musste man die Einkünfte aus Kapitalvermögen einfach in der Steuererklärung angeben und sie hier auch mit versteuern. Doch mittlerweile hat der Gesetzgeber diese Regelung geändert, weil viele Menschen die Einkünfte einfach nicht angegeben haben. Deshalb wird pauschal nur ein Betrag in Höhe von 70 % der Zinsen an den Anleger ausgezahlt. 30 % dagegen fließen direkt an Vater Staat, als Steuern. Dieser Betrag wird dann direkt von der Bank einbehalten und an den Fiskus weiter geleitet.

Um dieses Vorgehen zu verhindern, muss man einen Freistellungsantrag bei der Bank stellen. Dabei wird ein bestimmter Betrag an Zinsen festgelegt, der vollständig an den Anleger ausgezahlt werden darf. Erst wenn noch höhere Zinsen erwirtschaftet werden, muss die Bank die 30 % des überschüssigen Betrages an den Fiskus weiter leiten. Unterhält man Geldanlagen bei mehreren Kreditinstituten, so muss man für jede Geldanlage einzeln einen solchen Freistellungsauftrag stellen. Diese Vordrucke erhält man direkt bei der Bank und muss sie nur noch ausfüllen und einreichen, wobei diese Aufgabe einem aber meist der Bankmitarbeiter abnimmt.

Bei der Steuererklärung müssen die Zinseinkünfte dann ebenfalls wieder angegeben werden und das Finanzamt prüft nun, ob man noch innerhalb des Freibetrags liegt oder doch einen Teil der Einkünfte versteuern muss. Zusätzlich zu dem Freibetrag steht dabei auch noch ein bestimmter Betrag an Werbungskosten zur Verfügung, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

Wer dagegen nur über ein sehr geringes Einkommen verfügt, der kann der Bank auch einen Nichtveranlagungsbescheid vorlegen. Dieser besagt, dass man keine Steuern zahlen muss, weil etwa das Einkommen zu niedrig ist. Dies ist z. B. häufig bei Studenten und Schülern der Fall. Auch hier fließen die Zinserträge dann in voller Höhe dem Anleger zu. Ebenfalls kann diese Bescheinigung auch für Rentner ausgestellt werden, die ohnehin nur in seltenen Fällen über so hohe Einkünfte verfügen, dass sie diese versteuern müssen. Wer also generell kein steuerpflichtiges Einkommen hat, der muss auch die Zinserträge nicht versteuern, die in diesen Fällen ohnehin vergleichsweise mager ausfallen dürften.

Doch alle anderen sollten in jedem Falle den Freistellungsauftrag bei ihrer Bank stellen. Denn sonst könnten sie sich die Steuern nur bei der Steuererklärung zurückholen, womit aber wiederum ein Zinsverlust durch die genommene Möglichkeit der zeitnahen Wiederanlage der Zinsen verbunden ist.
 
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