Samstag, 27. Juli 2024

Der GEZ Ratenzahlung anbieten

Die GEZ ist in aller Munde, spätestens seit der Einführung der Rundfunkgebührenpflicht auch für internetfähige PCs. Doch wie sieht es mit der Zahlung aus? Zuerst einmal wird die GEZ in der Regel in vierteljährlichen Raten vom Konto abgebucht. Eine monatliche Zahlung ist hier nicht möglich. Hier erhält man schon einmal eine Ratenzahlung, ohne diese erst gesondert beantragen zu müssen. Doch bei größeren Zahlungen, die fällig werden, kann dies durchaus beantragt werden.

Meist kommt der Kontrolleur der GEZ dann direkt ins Haus und fragt ab, wie lange denn der Fernseher oder das Radio bereits besessen werden. In diesen Fällen ist es dann so, dass die ehrlichen Gebührenzahler hier auch die Wahrheit sagen und dabei heraus kommt, dass der Fernseher schon seit einigen Jahren in Betrieb ist. Für diese Zeit errechnet die GEZ dann entsprechend die Nachzahlung, wobei aber die Gebühren höchstens vier Jahre rückwirkend berechnet werden dürfen. Doch innerhalb dieser Zeit hat sich dann auch schon ein stattliches Sümmchen entwickelt, wodurch der Schuldner oft in Not gerät.

In solchen Fällen sollte man die Schreiben bzw. die Forderungen der GEZ dann auch nicht einfach ignorieren. Vielmehr ist es so, dass man direkt auf den Gläubiger, also in diesem Falle die GEZ zugehen sollte und dieser seine eigene Situation klar darstellen sollte. Dabei kann man zum Beispiel mittels Einkommensnachweisen oft belegen, dass ein sehr geringes Einkommen zur Verfügung steht, welches nicht ausreicht, um die Forderungen in einer Summe zu zahlen. Schlägt man der GEZ jedoch dann eine Ratenzahlung vor, wobei die Höhe der Rate natürlich auch in einem angemessenen Verhältnis zur Schuld stehen muss, wird diese im Großteil der Fälle auch auf diese Ratenzahlung eingehen.

Allerdings muss man sich an die vereinbarte Ratenzahlung dann auch halten, da es andernfalls zu empfindlichen Strafen kommen kann. Grundsätzlich sollte man sich sofort und unverzüglich mit dem jeweiligen Gläubiger in Verbindung setzen. Denn wartet man erst diverse Mahnungen oder gar Mahnbescheide und die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ab, so ist dies mit erheblichen Mehrkosten verbunden, wodurch der Schuldner schnell in eine Kostenfalle geraten kann. Insofern ist die frühestmögliche Lösung der Begleichung der Forderungen zu suchen. Auch wenn diese nur mittels einer Ratenzahlung beglichen werden kann, ist dies doch allemal besser, als hier weitere Kosten auflaufen zu lassen.

Zudem wird dem Gläubiger dadurch auch der Wille zur Begleichung der Schuld gezeigt, was oftmals durch verringerte Zinsen usw. belohnt wird. Generell vermeidet man dadurch auch die Unannehmlichkeiten, die auf dem gerichtlichen Wege entstehen würden.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^