Freitag, 25. April 2025
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Bei Inkasso Ratenzahlung vereinbaren
Wenn man Waren kauft und von vornherein weiß, dass diese nicht bezahlt werden können, dann stellt das den Tatbestand des Betrugs dar. Das heißt, diese Handlung an sich ist bereits strafbar. Doch nicht immer wird vorsätzlich so gehandelt. Oftmals kommt es aufgrund anderer Umstände zu Zahlungsschwierigkeiten.Die meisten Menschen sind dann leider der Meinung, dass die Vogel Strauss Methode, also das Kopf in den Sand stecken, die richtige wäre. Doch damit verschlimmern sie ihre Situation sogar noch. Der Gläubiger wird zuerst einmal eine Mahnung schreiben. Bleibt diese erfolglos, so folgt eine zweite, meist auch eine dritte Mahnung. Danach geht das Ganze oftmals zum Inkassobüro oder es folgt der gerichtliche Mahnbescheid. Dadurch entstehen jedoch zusätzliche Kosten. Diese muss der Schuldner dann von Rechts wegen ebenfalls bezahlen.
Genau aus diesem Grund sollte man sich, sofern man nicht in der Lage ist, die Rechnung sofort vollständig auszugleichen, direkt mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Oftmals kann man ihm seine jeweilige Situation darlegen und z. B. einen Vorschlag zur Ratenzahlung unterbreiten. Da auch die Gläubiger nur in den seltensten Fällen gewillt sind, zusätzliche Kosten für ein Inkassobüro zu tragen, werden sie häufig auf diesen Vorschlag eingehen. Der Schuldner muss sich dann aber auch wirklich an die vereinbarte Ratenzahlung halten. Andernfalls wird der Gläubiger den Inkassodienst auch noch im Nachgang beauftragen.
Ist es schon zu spät, um auf die ersten Mahnungen zu reagieren und liegt die Forderung bereits beim Inkassobüro, so sollte man sich unverzüglich mit diesem in Verbindung setzen. Auch hier kann man in den meisten Fällen noch eine Ratenzahlung vereinbaren. Dabei sollte die monatliche Rate natürlich auch den jeweiligen Forderungen angepasst und nicht allzu niedrig gewählt werden.
Grundsätzlich muss man sich aber darüber klar sein, dass eine Ratenzahlung auch immer weitere Kosten nach sich zieht. Ist die Forderung bereits beim Inkassobüro zur weiteren Bearbeitung, muss man dessen Kosten selbstverständlich ebenfalls tragen. Zusätzlich müssen Zinsen gezahlt werden, da dem Gläubiger durch den Verzug der Zahlung ein finanzieller Schaden entstanden ist, der entsprechend ausgeglichen werden muss. Die Zinsen werden dabei individuell vereinbart, in der Regel liegen sie jedoch etwa drei bis fünf Prozent über dem Basiszinssatz. Dabei ist entscheidend, ob sich die Forderung gegen eine Privatperson oder ein Unternehmen richtet.
Selbst mit dem Gerichtsvollzieher kann man noch eine Ratenzahlung vereinbaren. Hier muss man jedoch auch dessen Kosten tragen, was mitunter zu erheblichen Mehrkosten führt, da die Dienste des Gerichtsvollziehers nun einmal nicht ganz preiswert sind.
Genau aus diesem Grund sollte man sich, sofern man nicht in der Lage ist, die Rechnung sofort vollständig auszugleichen, direkt mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Oftmals kann man ihm seine jeweilige Situation darlegen und z. B. einen Vorschlag zur Ratenzahlung unterbreiten. Da auch die Gläubiger nur in den seltensten Fällen gewillt sind, zusätzliche Kosten für ein Inkassobüro zu tragen, werden sie häufig auf diesen Vorschlag eingehen. Der Schuldner muss sich dann aber auch wirklich an die vereinbarte Ratenzahlung halten. Andernfalls wird der Gläubiger den Inkassodienst auch noch im Nachgang beauftragen.
Ist es schon zu spät, um auf die ersten Mahnungen zu reagieren und liegt die Forderung bereits beim Inkassobüro, so sollte man sich unverzüglich mit diesem in Verbindung setzen. Auch hier kann man in den meisten Fällen noch eine Ratenzahlung vereinbaren. Dabei sollte die monatliche Rate natürlich auch den jeweiligen Forderungen angepasst und nicht allzu niedrig gewählt werden.
Grundsätzlich muss man sich aber darüber klar sein, dass eine Ratenzahlung auch immer weitere Kosten nach sich zieht. Ist die Forderung bereits beim Inkassobüro zur weiteren Bearbeitung, muss man dessen Kosten selbstverständlich ebenfalls tragen. Zusätzlich müssen Zinsen gezahlt werden, da dem Gläubiger durch den Verzug der Zahlung ein finanzieller Schaden entstanden ist, der entsprechend ausgeglichen werden muss. Die Zinsen werden dabei individuell vereinbart, in der Regel liegen sie jedoch etwa drei bis fünf Prozent über dem Basiszinssatz. Dabei ist entscheidend, ob sich die Forderung gegen eine Privatperson oder ein Unternehmen richtet.
Selbst mit dem Gerichtsvollzieher kann man noch eine Ratenzahlung vereinbaren. Hier muss man jedoch auch dessen Kosten tragen, was mitunter zu erheblichen Mehrkosten führt, da die Dienste des Gerichtsvollziehers nun einmal nicht ganz preiswert sind.
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