Freitag, 25. April 2025

Eine Rechnung nicht bezahlen

Immer wieder kommt es vor, dass man etwas kauft, auch wenn man eigentlich gar nicht das nötige Geld dafür hat. Entweder macht man sich etwas vor, weil der Händler vielleicht eine Zahlpause verspricht oder man denkt auch einfach, dass man das Geld schon noch zusammen bekommt. Doch was geschieht, wenn dem nicht so ist?

In diesen Fällen wird der Verkäufer bzw. der Rechnungssteller den Kunden zuerst einmal freundlich an die fällige Zahlung erinnern. Reagiert der säumige Zahler darauf und begleicht die Rechnung hat sich die Sache erledigt. Wird das Erinnerungsschreiben ignoriert, folgt meist gleich eine zweite Mahnung. Hierbei werden dann bereits Mahngebühren oder Verzugszinsen mit berechnet. Diese muss der Schuldner dann mit bezahlen. Tut er es nicht und begleicht zumindest die offene Rechnung, so wird der Händler in den meisten Fällen auch nichts sagen und die Sache ist wiederum erledigt. Wird aber auch die zweite Mahnung ignoriert, so folgt entweder eine dritte Mahnung vom Unternehmen selbst oder aber es wurde schon ein Inkassobüro hinzugezogen. Dann erhält man eine Zahlungsaufforderung direkt vom Inkassobüro. Auf dieser werden dann in jedem Falle Gebühren und Zinsen mit eingefordert.

Wird auch darauf nicht reagiert, geht die Sache zum Anwalt. Dieser wird nochmals ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung verfassen. Wenn auch dieses nicht fruchtet, wird man in der Regel einen Mahnbescheid ausstellen. Aufgrund dieses Mahnbescheides erhält der Gläubiger dann einen vollstreckbaren Titel, der 30 Jahre lang Gültigkeit behält. Also auch wenn der Schuldner zur Zeit nicht zahlen kann, sobald er innerhalb der nächsten 30 Jahre zu Geld kommt, wird dieses auch fällig.

Auf den Mahnbescheid folgt häufig noch der Besuch durch den Gerichtsvollzieher. Wenn dieser verwertbare Gegenstände findet, so werden diese gepfändet, um damit die Schulden abzutragen. Zusätzlich muss der Schuldner für die anfallenden Gerichtskosten und die Kosten für den Gerichtsvollzieher aufkommen.

Im äußersten Falle kann es auch zu einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kommen. Mit diesem wird dem Schuldner das Konto gesperrt, sodass er nicht mehr an das darauf befindliche Geld kommt. Hat er innerhalb von 14 Tagen nach Sperrung keinen Antrag auf Pfändungsschutz beim Amtsgericht gestellt, so geht das gesamte auf dem Konto befindliche Guthaben direkt an den Gläubiger, der das Konto gesperrt hat.

Eine Zahlung der Rechnung kann man also nur bedingt aufschieben. Da die meisten Unternehmen im 14-tägigen Intervall mahnen, sollte man seine Rechnungen spätestens mit der dritten Mahnung bezahlen, um nicht noch zusätzliche Kosten zu verursachen. Die Zinsen und Gebühren muss man dabei nicht unbedingt bezahlen, weil die meisten Unternehmen zufrieden sind, wenn sie wenigstens ihre Rechnung beglichen bekommen.
 
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