Freitag, 25. April 2025
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Beim Gläubiger eine Ratenzahlung erbitten
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen sich beim Kauf von diversen Gegenständen finanziell übernehmen. Viele von ihnen harren dann einfach der Dinge, die da kommen mögen, ohne sich weiter darum zu kümmern. Doch genau dieses Kopf in den Sand stecken ist genau der falsche Weg. Denn dadurch werden die Schulden nur noch größer, weil der Gläubiger Mahnungen schicken, evtl. sogar einen Dritten mit dem Eintreiben der Forderung beauftragen muss. Genau dadurch entstehen weitere Kosten, die der Schuldner auch zu zahlen hat.Sinnvoller ist es deshalb, sich direkt an den Gläubiger zu wenden, ihm die eigene Situation zu schildern und dementsprechend um eine Einigung zu bitten. Als Lösungsvorschlag kann man zum Beispiel eine Ratenzahlung angeben. Dabei sollten die Raten so gewählt werden, dass die Schuld möglichst schnell beglichen werden kann. Denn in diesen Fällen wird der Gläubiger noch am ehesten auf den Vorschlag eingehen.
Kann man ihm jedoch glaubhaft darstellen, dass nur ein sehr geringer Betrag im Monat getilgt werden kann, wird der Gläubiger mit Sicherheit auch auf diesen Vorschlag eingehen. Denn die meisten Gläubiger sind heute froh, wenn sie überhaupt noch ihr Geld bekommen. Sie werden dann auch von der Einschaltung eines Dritten zur Forderungseintreibung absehen, um nicht noch weitere, unnötige Kosten zu produzieren. Dies gelingt allerdings nur dann, wenn sich der Schuldner auch entsprechend seines Vorschlags an die Ratenzahlung hält.
Sollte der Schuldner unverhofft einmal zu mehr Geld kommen, etwa durch Urlaubsgeld oder eine Erbschaft, macht es immer auch einen guten Eindruck, wenn man dann einen größeren Betrag an den Gläubiger zahlt. So zeigt man diesem seinen guten Willen und kann sogar noch die Zinszahlungen senken. Dadurch kann man sich selbst natürlich auch entsprechend entlasten und somit schneller von der Schuld an sich herunter kommen.
Grundsätzlich muss man bei einer Ratenzahlung allerdings schon damit rechnen, dass für den Verzug auch Zinsen fällig werden. Diese sollen den Schaden des Gläubigers ausgleichen. Deshalb ist der Schuldner auch zu deren Zahlung verpflichtet. Generell kann man sich aber evtl. auch auf einen Erlass eines Teils der Schulden bzw. der Zinsen einigen, wenn man sich stets pünktlich an die Ratenzahlungen hält.
Wichtig bei der Bitte um Ratenzahlung ist es, eine Rate vorzuschlagen, die für beide Seiten fair ist. Anhand von Einkommensnachweisen kann man den Gläubiger oft auch milde stimmen, wenn man wirklich nicht in der Lage ist, höhere Raten zu zahlen. Damit zeigt man aber zumindest seinen Willen, etwas an der Situation zu ändern und seine Schulden zu begleichen.
Kann man ihm jedoch glaubhaft darstellen, dass nur ein sehr geringer Betrag im Monat getilgt werden kann, wird der Gläubiger mit Sicherheit auch auf diesen Vorschlag eingehen. Denn die meisten Gläubiger sind heute froh, wenn sie überhaupt noch ihr Geld bekommen. Sie werden dann auch von der Einschaltung eines Dritten zur Forderungseintreibung absehen, um nicht noch weitere, unnötige Kosten zu produzieren. Dies gelingt allerdings nur dann, wenn sich der Schuldner auch entsprechend seines Vorschlags an die Ratenzahlung hält.
Sollte der Schuldner unverhofft einmal zu mehr Geld kommen, etwa durch Urlaubsgeld oder eine Erbschaft, macht es immer auch einen guten Eindruck, wenn man dann einen größeren Betrag an den Gläubiger zahlt. So zeigt man diesem seinen guten Willen und kann sogar noch die Zinszahlungen senken. Dadurch kann man sich selbst natürlich auch entsprechend entlasten und somit schneller von der Schuld an sich herunter kommen.
Grundsätzlich muss man bei einer Ratenzahlung allerdings schon damit rechnen, dass für den Verzug auch Zinsen fällig werden. Diese sollen den Schaden des Gläubigers ausgleichen. Deshalb ist der Schuldner auch zu deren Zahlung verpflichtet. Generell kann man sich aber evtl. auch auf einen Erlass eines Teils der Schulden bzw. der Zinsen einigen, wenn man sich stets pünktlich an die Ratenzahlungen hält.
Wichtig bei der Bitte um Ratenzahlung ist es, eine Rate vorzuschlagen, die für beide Seiten fair ist. Anhand von Einkommensnachweisen kann man den Gläubiger oft auch milde stimmen, wenn man wirklich nicht in der Lage ist, höhere Raten zu zahlen. Damit zeigt man aber zumindest seinen Willen, etwas an der Situation zu ändern und seine Schulden zu begleichen.
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