Donnerstag, 25. April 2024

Dem Gläubiger Ratenzahlung anbieten

Wenn man etwas kauft, so muss man dies auch bezahlen. Soweit zumindest die Theorie. Doch mittlerweile können immer mehr Menschen die von ihnen gekauften oder bestellten Waren oder Dienstleistungen nicht mehr bezahlen. Weiß man dies bereits beim Kauf bzw. der Bestellung, so wird der Tatbestand des Betrugs erfüllt. Allerdings bestellen auch viele Menschen in dem guten Glauben Waren, dass sie diese auch bezahlen könnten. Durch unvorhergesehene Ereignisse wie etwa die Reparatur des Autos oder dergleichen kann es dann aber schnell dazu kommen, dass man die Waren oder Dienstleistungen eben doch nicht bezahlen kann.

Dann ist guter Rat teuer. Aber auch das muss nicht sein. Sobald man bemerkt, dass man eine Rechnung eines Gläubigers nicht bezahlen kann, sollte man diesen sofort darüber in Kenntnis setzen. Das heißt, dass man ihm von der aktuellen Situation berichtet. Am sinnvollsten ist es dann, in einem Schreiben eine Ratenzahlung vorzuschlagen. Der Vorschlag sollte immer schriftlich, am besten auch per Einschreiben mit Rückschein, versandt werden, damit beide Vertragspartner etwas in der Hand haben. Dabei ist vor allen Dingen auch darauf zu achten, dass die vorgeschlagene Rate in einem angemessenen Verhältnis zur jeweils noch offenen Forderung steht. Das heißt, dass die Rate nicht zu gering gewählt werden darf, da der Gläubiger auf diesen Vorschlag nur selten eingehen wird.

Kann man jedoch anhand von Einkommensnachweisen wie den Gehaltsabrechnungen belegen, dass man wirklich nicht in der Lage ist, höhere Raten zu zahlen, gehen auch viele Gläubiger auf eine geringere Ratenzahlung ein.

Nur äußerst selten kommt es dagegen vor, dass ein Gläubiger einen Vorschlag auf Ratenzahlung ablehnt. In diesen Fällen muss der Schuldner die geschuldete Summe in einem Betrag zahlen. Er kann unter Umständen noch um eine Stundung, also die Aufschiebung der Zahlung bitten. Um den Gläubiger entsprechend bedienen zu können, kann der Schuldner ebenfalls einen Kredit aufnehmen. Dabei sollte er allerdings auf die verlangten Zinsen achten und auch die monatliche Belastung muss den eigenen Verhältnissen entsprechen. Evtl. kann er ein Darlehen auch aus dem Kreise der Familie erhalten, welches mit günstigeren Zinssätzen belegt ist.

In diesem Fall sollte man den Vertrag aber ebenfalls schriftlich verfassen, um so eine bessere Sicherheit für beide Parteien erzielen zu können. Grundsätzlich sollte man auch innerhalb der Familie auf eine pünktliche Rückzahlung des Darlehens achten. Bei der Bank muss man dies schließlich ebenfalls tun. Generell ist auch darauf zu achten, dass man sich aufgrund der Darlehensaufnahme nicht vollständig überschuldet. Denn sonst kann man wieder Probleme mit diesem Gläubiger bekommen.
 
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