Samstag, 27. April 2024

Unterhalt für das Kind bekommen

Wenn aus Romantik Streit und Trennung wird, muss man der Realität ins Auge sehen: Die drei gemeinsamen Kinder wohnen mit im neuen Haushalt, die Teilzeitstelle wirft längst nicht genug ab, um damit den Unterhalt zu finanzieren und der geschiedene Mann ist arbeitslos. Und über der Enttäuschung schwebt eine Frage, die man sich nie hatte stellen wollen: Wie geht es weiter?

Der erste Gang in dieser Situation sollte in jedem Fall der zum Jugendamt sein. Die hier angegliederte Unterhaltsvorschusskasse hält Formulare zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss bereit und erfüllt darüber hinaus eine beratende Funktion für den Antragsteller. Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt. Dabei ist bei Antragsstellung vor allem zu beachten, ob ein Anspruch überhaupt besteht. Lebt das Kind bei einem Elternteil und hat es das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet und noch nicht länger als 6 Jahre Unterhalt von der Vorschusskasse erhalten, ist der Anspruch pro forma erfüllt. Nach diesjährigem Stand beläuft sich der Unterhaltsvorschuss auf:

127 Euro für Kinder unter 6 Jahren
168 Euro ab dem 6. Lebensjahr

Im obigen Fall erhält demnach eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern im Alter von z.B.: 3, 9 und 11 Jahren einen Unterhaltsvorschuss von 463 Euro. Der Bezug von Unterhaltsvorschuss wird höchstens 6 Jahre und bis zum 12. Lebensjahr gewährt.

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfällt, wenn der Elternteil erneut heiratet, oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht. Auch wenn sich Eltern wieder vertragen und einen gemeinsamen Haushalt führen, erhält das Kind keinen Unterhalt. Das gilt auch, wenn der Kindsvater selbst für den Unterhalt aufkommt, sei es in Form von Unterstützung oder Kostenübernahme von Betreuungen (z.B. Kindertagesstätten, Musikunterricht usw.).

Hat der Kindsvater bisher regelmäßigen Unterhalt bezahlt und fällt dieser nun weg, sollten die Gründe hierfür im Vorfeld geklärt werden. Was nach Willkür aussieht, muss nicht immer auch Willkür sein. So kann z.B. Krankheit oder plötzliche Arbeitslosigkeit ein Grund für ausbleibende Zahlungen sein. Zahlt der Expartner nur unregelmäßig kann auch dann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden. In diesem Fall leistet der verpflichtete Elternteil seinen Beitrag direkt an die Unterhaltsvorschusskasse. Diese gleicht dann fehlende Zahlungen aus und fordert sie vom Elternteil zurück, der zum Unterhalt verpflichtet wurde.

Alleinerziehende stehen also nicht einfach im Regen. Auch wenn die Romantik ihr versprechen nicht halten konnte, geht mit dem Unterhaltsvorschussgesetz das Leben zumindest erst einmal beruhigt weiter.
 
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