Mittwoch, 9. Oktober 2024

Kann man die Krankenversicherung von der Steuer absetzen

Die Aufwendungen für die monatlichen Sozialabgaben sind enorm. Allein für die Krankenversicherung muss der Normalbürger Monat für Monat mehrere hundert Euro locker machen. Warum sollte man sich da nicht einen Teil des Geldes vom Staat zurückholen. Immerhin handelt es sich bei der Krankenversicherung um eine lebensnotwendige Ausgabe, die als Kosten für die Vorsorge steuerlich geltend gemacht werden kann. Allerdings gilt das nicht für jede Form der Krankenversicherung und ist auch nicht für jeden möglich, der in eine Krankenkasse einzahlt.

Natürlich kann man nur Steuern zurückfordern, wenn man auch welche zahlt. Die Möglichkeit, Aufwendungen von der Steuer abzusetzen besteht nur für Angestellte, Selbstständige oder sonstige Gewerbetreibende. Diese Personengruppen können die Ausgaben für Krankenversicherungen theoretisch von der bereits bezahlten Einkommenssteuer absetzen. Allerdings ist es auch nicht möglich, die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse abzusetzen. Bis heute kann man nur die Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer zurückfordern.

Üblicherweise sind in der privaten Krankenversicherung vor allem Selbstständige oder Beamte versichert. Es ist aber für jeden Angestellten ab einem bestimmten Monatsgehalt möglich, sich privat zu versichern. Die Absetzung dieser privaten Krankenversicherung von der Steuer ist aber auch nicht zu 100 Prozent möglich. Man kann nur einen gewissen Betrag der eigenen Sozialabgaben steuerlich geltend machen. In den meisten Fällen ist dieser Betrag schon durch die Geltendmachung der Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungen gedeckt.

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können nur unter dem Posten der anderen Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden und zu diesen Bereich gehören noch diverse andere Versicherungen, die nicht als Altersvorsorge gelten, zum Beispiel Arbeitslosenversicherungen. Der absetzbare Höchstbetrag in diesem Bereich ist aber zu gering, als dass man wirklich mit hohen Rückzahlungen für die Beiträge zur Krankenversicherung rechnen könnte. Dennoch ist eine Angabe aller getätigten Versicherungsausgaben auf der jährlichen Steuererklärung sinnvoll.

Ein aktueller Richterspruch könnte aber die dazu führen, dass die Kosten in wesentlich höherem Maße geltend gemacht werden können. Voraussichtlich ab dem Jahre 2010 dürfte es dann möglich sein, die Kosten für die private Krankenversicherung nahezu vollständig abzusetzen. Aber auch die Regelung für die gesetzliche Krankenversicherung kann davon betroffen sein. Im Moment ist diese noch nicht absetzbar. Für privat Versicherte kann das eine Einsparung von bis zu 2000 Euro pro Jahr bedeuten. Zurzeit gelten aber noch die alten Regelungen und auch nach einer Neugestaltung dieser Regelungen im Jahr 2010 dürfte es wohl nicht möglich sein, Ausgaben rückwirkend geltend zu machen.
 
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