Sonntag, 10. November 2024

Kosten für Versicherungen absetzen

Jeder möchte Steuervorteile für sich nutzen und diese auch voll ausschöpfen. Ist das auch bei Versicherungen möglich? Natürlich sind einige Beiträge zu Versicherungen von der Steuer absetzbar. Darunter fallen in erster Linie alle Aufwendungen zu Vorsorgeausgaben. Diese sind grundsätzlich absetzbar.

Das sind alle Beiträge zu gesetzlichen Pflichtversicherungen. Dazu gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung. Diese müssen auch vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerkarte aufgeführt sein. Wer seine Einkommenssteuererklärung selbst durchführt, muss diese Angaben in die entsprechenden Felder übernehmen. Zusammengefasst zählen zu den Vorsorgeaufwendungen alle Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherungen beispielsweise für Zahnersatz und Krankenhauskosten.

Pro Person können bis zu 1500 Euro jährlich abgesetzt werden. Weiterhin die
  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
  • Beiträge zu Unfall-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, fallen unter sonstige Aufwendungen


In die Werbungskosten einbringen kann man alle Versicherungen, die mit dem Beruf im Zusammenhang stehen. Unter einigen Vorraussetzungen ist es möglich, das die private Unfall- und Rechtsschutzversicherung in die Werbungskosten eingebracht werden. Dazu müssen diese auch für das Berufliche gültig sein. Die Berufshaftpflicht-Versicherung ist in jedem Fall absetzbar.

Altersvorsorge, gewisse Steuervorteile bringen Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, wenn sie zur Altersvorsorge genutzt werden. Kosten für die Altersvorsorge sind bis zu 62 Prozent abzugsfähig. Von der gesetzlichen RV wird noch der Arbeitgeberanteil abgezogen. Die Höchstgrenzen liegen bei Alleinstehenden bei 12.400 Euro und bei Eheleuten bei 24.800 Euro.

Riester Rente, der Betrag für die private RV mit Riester Förderung, ist als Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzbar. Darunter fallen der Eigenanteil sowie die Förderung. Die Beiträge werden unter Sonderausgaben geltend gemacht. Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis oder die vom Staat erhaltene Zulage größer ist. Im Bedarfsfall erhält der Begünstigte die Differenz erstattet oder verrechnet.

Die Grundstücksversicherung und die Haushaftpflicht, können nur Hausbesitzer von der Steuer absetzen, die auch vermieten. Selbständige zahlen keinen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Da diese allein für ihre KV Beiträge aufkommen müssen. Selbstständige können für diese Aufwendungen bis 2400 Euro absetzen.

Seit 2005 wird die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen mit einer neuen Berechnungsmethode durchgeführt. Das Finanzamt teilt in Aufwendungen für die Altersvorsorge und sonstige Aufwendungen. Im Moment wird noch automatisch die Günstigerprüfung durchgeführt. Bei der Einkommenssteuererklärung rechnet das Finanzamt nach der alten Formel(gültig bis 2004) und nach der neuen Formel( gültig ab 2005). Durch diese Methode wird immer die für den Steuerzahler bessere Rechnung angewandt.
 
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