Sonntag, 10. November 2024

PKW steuerlich absetzen

Auch den PKW kann man heute natürlich steuerlich berücksichtigen lassen. Dabei ist für Arbeitnehmer die Pendlerpauschale wohl die wichtigste Möglichkeit der Absetzung von Kosten für das eigene Auto. Hier kann jeweils eine Strecke am Tag, die zur Arbeit führt, abgesetzt werden. Pro Kilometer sind 0,30 Euro anzusetzen, wobei aktuell erst ab dem 21. Kilometer abgerechnet werden kann. In diesen 0,30 Euro sind dabei nicht nur die reinen Spritkosten, sondern auch der Verschleiß des Wagens berücksichtigt. Diese Pauschale kann dabei jeder ansetzen, egal ob er ein eigenes Auto besitzt, nur in einer Fahrgemeinschaft mit fährt oder auch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt.

Neben dieser Pendlerpauschale kann auch die Kfz-Versicherung sich steuerlich auswirken. Allerdings dürfen hier nur die Beiträge für die Haftpflichtversicherung angesetzt werden. Kaskoversicherungen und deren Beiträge sind hingegen nicht abzugsfähig und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

Sollte es auf dem Weg zur oder von der Arbeit zu einem Unfall kommen, so können auch die hieraus resultierenden Kosten für die Reparaturen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür: Der Unfall muss auf direktem Weg von der oder zur Arbeit geschehen sein. Die Steuer für den PKW kann hingegen nicht abgesetzt werden. Denn Steuern lassen sich nicht von Steuern absetzen.

Anders sieht es hingegen bei Selbstständigen und Freiberuflern aus. Diese können, sofern sie den PKW auf das Unternehmen zugelassen haben, sämtliche Kosten, die mit diesem in Zusammenhang stehen, auch steuerlich absetzen. Die Ausgaben, die über das Jahr anfallen, werden direkt als Betriebsausgaben verbucht. Dabei zählen zu den typischen anrechenbaren Kosten, die Kosten für die Versicherung, die Steuer, das Tanken, die Autopflege und Autowäsche und natürlich Wartungen und Reparaturen.

Auch neue Reifen, egal ob für den Winter oder Sommer können dabei als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Rechnungen gehen direkt in die laufende Buchhaltung mit ein und wirken sich daher bereits innerhalb des aktuellen Monats auf die steuerliche Belastung mit aus. Sie senken die Einnahmen bzw. den Gewinn des Unternehmers und damit auch dessen Steuerschuld.

Auch die Kosten für die Finanzierung des PKW sowie die Leasingraten wirken sich mindernd auf den Gewinn aus. Bei einer Finanzierung kann der Unternehmer sogar die Zinsen, die für diese anfallen, steuerlich berücksichtigen lassen. Sollte man das Auto mit einem Werbedruck beschriften lassen wollen, so sind auch die hierauf entfallenden Kosten steuerlich zu berücksichtigen. Denn diese zählen automatisch zu den Anschaffungskosten. Sollte das Auto in bar bezahlt werden, kann es über seine Nutzungsdauer hinweg in jährlichen Raten abgeschrieben werden.
 
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