Freitag, 25. April 2025
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Rentenversicherung steuerlich absetzen
Kaum zu glauben aber wahr, Vater Staat hat nun auch erkannt, dass die gesetzliche Rente alleine nicht mehr ausreichen wird, und fördert deswegen zunehmend die private Vorsorge. Dennoch sind auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung so ausgelegt, dass sie sich steuerlich mindern auswirken. Wichtig dabei: Die Höchstbeträge für die Rentenversicherung bzw. für die Beiträge zu dieser sind genau abgesteckt.Insofern sind maximale Beträge für die Rentenversicherung von 20.000 Euro pro Jahr möglich. Dieser Höchstsatz gilt allerdings erst ab dem Jahr 2025. Bis dahin werden die Grenzen jährlich um zwei Prozent angehoben. In diesem Jahr können 66 Prozent der gezahlten Beträge, im nächsten 68 Prozent usw. abgesetzt werden. Dabei gelten die Beiträge zu den Rentenversicherungen als Sonderausgaben.
Für Angestellte und andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigte lohnt sich in diesem Zusammenhang die Riester Rente, die zum Einen durch die staatliche Förderung, die direkt auf den Vertrag eingezahlt wird, zum anderen auch durch eine steuerliche Absetzbarkeit begünstigt wird. Selbstständige und Freiberufler hingegen profitieren von der Basis Rente oder auch Rürup Rente. Auch hier können die oben genannten prozentualen Anteile steuerlich geltend gemacht werden. Sie vermindern das Einkommen und senken dadurch auch gleichzeitig die Steuerlast. Zudem ist das in diesen Verträgen befindliche Geld sicher bei Insolvenz oder auch bei Empfang von Hartz IV. Ebenfalls kann diese Renten kein Gläubiger pfänden.
Zusätzlich zu diesen echten Rentenversicherungen werden aber auch weiterhin Lebens- oder andere Rentenversicherungen steuerlich begünstigt, wobei die Höchstbeträge jedoch nicht überschritten werden dürfen. In diesem Jahr liegt der Höchstbetrag bei 13.200 Euro. Ebenfalls findet eine Günstiger-Prüfung statt, die automatisch durch das Finanzamt erfolgt. Dabei können Selbstständige und Freiberufler unter Umständen ihre Vorsorgeaufwendungen auch noch nach altem Recht absetzen. Je nachdem, welche Variante für sie günstiger ist, wird diese auch angewendet. Das heißt, es können jährlich gar bis zu 5.069 Euro bei Alleinstehenden und 10.138 Euro bei Verheirateten abgesetzt werden. Allerdings bleibt fraglich, welche Regelung nun tatsächlich günstiger ist. Da dies aber ohnehin von den Finanzbehörden überprüft wird, muss man dabei als Steuerzahler keine Angst vor Fehlern haben.
Grundsätzlich sind die Aufwendungen für Altersvorsorgemaßnahmen also steuerlich besonders berücksichtigungsfähig. Man sollte versuchen, diese nach Möglichkeit auch gänzlich auszuschöpfen, um seine Steuerlast entsprechend zu senken. Bei Rürup und Riester Rente ist dabei auch eine Einmalzahlung zum Ende des Jahres in größerem Umfang möglich. Wichtig ist nur, dass das Geld auch noch im entsprechenden Veranlagungszeitraum fließt. So kann man seinen Gewinn zum Ende des Jahres noch einmal kräftig senken.
Für Angestellte und andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigte lohnt sich in diesem Zusammenhang die Riester Rente, die zum Einen durch die staatliche Förderung, die direkt auf den Vertrag eingezahlt wird, zum anderen auch durch eine steuerliche Absetzbarkeit begünstigt wird. Selbstständige und Freiberufler hingegen profitieren von der Basis Rente oder auch Rürup Rente. Auch hier können die oben genannten prozentualen Anteile steuerlich geltend gemacht werden. Sie vermindern das Einkommen und senken dadurch auch gleichzeitig die Steuerlast. Zudem ist das in diesen Verträgen befindliche Geld sicher bei Insolvenz oder auch bei Empfang von Hartz IV. Ebenfalls kann diese Renten kein Gläubiger pfänden.
Zusätzlich zu diesen echten Rentenversicherungen werden aber auch weiterhin Lebens- oder andere Rentenversicherungen steuerlich begünstigt, wobei die Höchstbeträge jedoch nicht überschritten werden dürfen. In diesem Jahr liegt der Höchstbetrag bei 13.200 Euro. Ebenfalls findet eine Günstiger-Prüfung statt, die automatisch durch das Finanzamt erfolgt. Dabei können Selbstständige und Freiberufler unter Umständen ihre Vorsorgeaufwendungen auch noch nach altem Recht absetzen. Je nachdem, welche Variante für sie günstiger ist, wird diese auch angewendet. Das heißt, es können jährlich gar bis zu 5.069 Euro bei Alleinstehenden und 10.138 Euro bei Verheirateten abgesetzt werden. Allerdings bleibt fraglich, welche Regelung nun tatsächlich günstiger ist. Da dies aber ohnehin von den Finanzbehörden überprüft wird, muss man dabei als Steuerzahler keine Angst vor Fehlern haben.
Grundsätzlich sind die Aufwendungen für Altersvorsorgemaßnahmen also steuerlich besonders berücksichtigungsfähig. Man sollte versuchen, diese nach Möglichkeit auch gänzlich auszuschöpfen, um seine Steuerlast entsprechend zu senken. Bei Rürup und Riester Rente ist dabei auch eine Einmalzahlung zum Ende des Jahres in größerem Umfang möglich. Wichtig ist nur, dass das Geld auch noch im entsprechenden Veranlagungszeitraum fließt. So kann man seinen Gewinn zum Ende des Jahres noch einmal kräftig senken.
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