Samstag, 26. April 2025

Anfallende Steuerarten bei Selbstständigen

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Steuern, welche die Mehrzahl aller Bürger auf die eine oder andere Art betreffen. Bekannt ist zum Beispiel die Mehrwertsteuer, die jeder Bürger automatisch beim Kauf von Produkten oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleitungen zahlt. Ebenfalls betrifft nahezu jeden arbeitenden Bürger im Bereich der Vollzeit- und teilweise der Teilzeitbeschäftigung die Einkommensteuer. Grundsätzlich muss jeder Bürger Einkommensteuer zahlen, der ein Einkommen über der Freigrenze von rund 8.000 Euro pro Person im Jahr erzielt. Aufgrund der Steuergleichheit trifft das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige zu.

Daher unterscheidet sich die Steuer bei Selbstständigen vom Grundsatz her zunächst einmal nicht von der Steuer im Einkommensbereich, die von Arbeitnehmern zu zahlen ist. In beiden Fällen ist das zu versteuernde Einkommen die Basis für die Berechnung der jeweils zu zahlenden Steuer und auch der Steuersatz ist bei Arbeitnehmern und Selbstständigen gleich hoch, wenn alle anderen Faktoren identisch sind. Unterschiede gibt es zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern im Bereich der Einkommensteuer jedoch teilweise dorthin gehend, welche Ausgaben und Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, was jedoch in erster Linie mit der Art des Einkommens zu tun hat. So können Arbeitnehmer zum Beispiel Fahrtkosten für den Weg zu Arbeit mit einer Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer (einfache Strecke) steuerlich geltend machen, während Selbständige die Benzinkosten für beruflich bedingte Fahrten vollständig als Betriebsausgaben ansetzen können. Solche und noch einige andere Unterschiede im Detail gibt es im Vergleich zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern im Bereich der Einkommensteuer. Für beide Gruppen gelten jedoch die gleichen Progressionen und allgemeine Steuervorschriften gleichermaßen.

Aufgrund der zahlreichen Möglichkeiten, Ausgaben von der Steuer abzusetzen, kommen manche Selbstständige mit einem etwas größeren Betrieb oftmals nicht mehr ohne Steuerberater aus. Die Beauftragung eines Steuerberaters kann sich dabei trotz der Steuerberatungskosten durchaus rentieren, denn es gibt auch heute noch zahlreiche legale „Steuerlücken“ und Tricks, die man als „Normalbürger“ kaum alle kennen kann, sodass durch das Fachwissen des Steuerberaters mitunter Einiges an Steuer eingespart werden kann. Die Steuer bei Selbstständigen wird übrigens bei erstmaliger Geschäftsaufnahme/Selbstständigkeit entweder geschätzt (falls Steuervorauszahlungen gemacht werden müssen) oder der Steuerpflichtige kann entsprechende Dokumente vorlegen, anhand derer die voraussichtliche Steuer einzuschätzen ist. Grundsätzlich haben Selbstständige ab einem bestimmten Einkommen übrigens zudem im Gegensatz zu Arbeitnehmern Umsatzsteuer zu zahlen. Wer unter dieser Einkomensteuergrenze liegt, tritt in der Regel als Unternehmer im Bereich Kleingewerbe aus und ist dann auch nicht zur Berechnung von Mehrwertsteuer verpflichtet bzw. berechtigt.
 
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