Dienstag, 15. Oktober 2024

Verkehrsrechtsschutz bei Rechtsstreit immer sinnvoll

In den Bereich der so genannten Sachversicherungen fällt unter anderem auch die Rechtsschutzversicherung. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung oder einer Hausratversicherung muss man eine Rechtsschutzversicherung nicht unbedingt besitzen, sondern man sollte im Einzelfall darüber entscheiden, wie wichtig ein solcher Rechtsschutz ist. Es gibt unterschiedliche Bausteine, die man im Rahmen der Rechtsschutzversicherung wählen kann, wie beispielsweise des Familienrechtsschutzes, den Mietrechtsschutz oder auch den Berufsrechtsschutz. Ein weiterer Baustein, welcher von fast allen Versicherten gewählt wird die grundsätzlich eine Rechtsschutzversicherung nutzen, ist der Verkehrsrechtsschutz.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Bereich vom Verkehrsrechtsschutz die Kosten für einen Rechtsstreit, welcher im Zusammenhang mit der Nutzung eines Kraftfahrzeuges entstanden ist. Zu den Kosten, die durch den Verkehrsrechtsschutz im Rahmen des Rechtsstreits abgedeckt sind, zählen in erster Linie das Anwaltshonorar vom eigenen Anwalt und beim Verlieren des Rechtsstreites auch des gegnerischen Anwalts, die Gerichtskosten bei einer notwendigen Verhandlung vor Gericht, und auch Kosten für ein zu erstellendes Gutachten werden in der Regel übernommen. Meistens wird der Verkehrsrechtsschutz dann in Anspruch genommen, wenn sich ein Unfall ereignet hat und man den Unfallgegner auf Schadenersatz verklagen möchte oder selber verklagt wird. Darüber hinaus gibt es aber noch einige weitere Anlässen, wann der Schutz der Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigt werden könnte. Bekommt man beispielsweise eine Verwarnung wegen angeblichen falschen Parkens und ist mit diesem Bußgeldbescheid nicht einverstanden, kann man Widerspruch einlegen. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann man später im Rahmen eines Rechtsstreites dann auch den Verkehrsrechtsschutz nutzen. Gleiches gilt auch für den Fall, dass beispielsweise ein Steuerbescheid bezüglich der Kfz-Steuer anscheinend falsch ist.

Wird aus den Meinungsverschiedenheiten ein Rechtsstreit, kann hier ebenfalls der Verkehrsrechtsschutz genutzt werden. Ebenfalls sinnvoll kann es im Bereich des Strafrechts sein, wenn man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzt, wenn einem zum Beispiel in Folge eines Unfalls fahrlässige Körperverletzung oder Tötung vorgeworfen wird. Hat sich in der Praxis ein Streitfall ereignet und möchte man demzufolge zunächst einen Anwalt in Anspruch nehmen, so sollte man auf jeden Fall zuerst eine Zusage des Versicherers einholen, dass die Kosten auch übernommen werden. Man bezeichnet dieses auch als Deckungszusage. Liegt der Streitwert nur bei wenigen hundert Euro, so sollte man zudem bedenken, dass man in der Rechtsschutzversicherung fast immer eine Selbstbeteiligung von 150 Euro oder 300 Euro integriert hat. Daher könnte es durchaus sein, dass die Selbstbeteiligung gar nicht oder nur geringfügig unter dem Streitwert liegt. Nahezu unverzichtbar ist der Verkehrsrechtsschutz allerdings für Berufsfahrer, die täglich viele Stunden unterwegs sind, falls keine Absicherung über den Arbeitgeber besteht bzw. wenn man selbstständig ist. Auch Automobilclubs bieten übrigens im Rahmen eines Autoschutzbriefes nicht selten eine Verkehrsrechtsschutzversicherung an.
 
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