Samstag, 27. Juli 2024

Steuern sparen - Steuer Freibeträge richtig nutzen

Einen gewissen steuerfreien Spielraum genießt ein jeder Bürger. Die Frage ist nur, wie dieser optimal genutzt wird, wenn man über mehrere Geldanlagen verfügt, denn der Steuerfreibetrag ist natürlich begrenzt. Konkret beträgt er 801 Euro pro Jahr und Person bzw. 1602 Euro für Ehepaare.

Der Freistellungsauftrag garantiert den Anlegern eine gewisse Steuerfreiheit bei ihren Zinsen, Kursgewinnen und Dividenden, es liegt im Interesse des Sparers, sich um diese Freistellungsaufträge zu kümmern, um nicht unnötig Steuern zu zahlen. Wie die Aufträge dann genau verteilt werden, hängt davon ab, ob man verheiratet ist oder nicht und wie die Geldanlagen konkret verteilt wurden.

Folgende Situation: Eine Person, Steuerfreibetrag liegt wie bereits erwähnt bei 801 Euro pro Jahr. Die Person verfügt über Sparpapiere und Konten bei einer Bank, es wird ganz normal der Freistellungsauftrag gestellt. In der Steuererklärung muss nichts mehr abgerechnet werden, denn alle Einkünfte aus den Kapitalanlagen hat die Bank bereits über die Abgeltungssteuer versteuert.

Hat eine Person nun Depots und Konten bei mehreren Banken, müssen ein oder mehrere Freistellungsaufträge gestellt werden. Mit dem Erhalt von 801 Euro an steuerfreien Erträgen muss nichts weiter in der Steuererklärung abgerechnet werden.

Angenommen, man besitzt Konten sowie Depots mit Zinsen, Kursverlusten und Kursgewinnen aus verkauften Fondsanteilen bei verschiedenen bzw. mehreren Banken, hier zieht die Bank Kursverluste von den Gewinnen bzw. von den Zinsen direkt ab, bei positivem Ergebnis wird die Summe wiederum vom Freistellungsbetrag abgezogen. Wurde für das Überschreiten des Freibetrages bereits Abgeltungssteuer entrichtet, findet eine Rückerstattung seitens der Bank statt, sobald die Einkünfte erneut unter dem Freibetrag liegen.

Bei zwei Personen bzw. einem Ehepaar verhält sich das Ganze ähnlich: befinden sich Sparpapiere und Konto bei einer Bank, so wird ein gemeinsamer Freistellungsauftrag (1602 Euro) gestellt, in der Steuererklärung muss nichts weiter angerechnet werden, da über die Pauschale gehende Gewinne bereits durch die Hausbank versteuert wurden.

Hat das Ehepaar nun zum Beispiel ein gemeinsames Konto, der Ehemann ein separates Aktienfondsdepot und die Ehefrau Sparpapiere (alles bei einer Bank), wird ebenso ein gemeinsamer Freistellungsauftrag gestellt. Vor dem Verrechnen von Gewinnen und Verlusten des Ehepaares betrachtet die Bank die jeweiligen Geldanlagen beider Personen gesondert, verrechnet wird dann zum 31. Dezember.

Hat das Ehepaar nun Konten sowie Depots mit Zinsen, Kursverlusten und Kursgewinnen aus verkauften Fondsanteilen bei verschiedenen bzw. mehreren Banken, kann der Freistellungsauftrag aufgeteilt werden, wobei auch die Aufteilung „Bank A - 1602 Euro“, „Bank B - 0 Euro“ möglich ist.

Haben die Eheleute kein gemeinsames, sondern strikt getrennte Konten, kann das Ehepaar auch zwei voneinander unabhängige Freistellungsaufträge stellen, die Kursverluste und Kursgewinne werden von der Bank somit auch separat verrechnet - eine Verrechnung untereinander ist dann erst später in der Steuererklärung möglich.
 
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