Freitag, 25. April 2025
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Wieviel Unterhalt muss ich zahlen?
Wie viel Unterhalt muss ich zahlen? Für wie lange und unter welchen Umständen? Bei einer Scheidung werden meist Unterhaltszahlungen fällig. Auch wenn Kinder in Ausbildung oder Arbeitslos sind können Unterhaltszahlungen beantragt werden.Kommt die Unterhaltszahlung durch die Scheidung, geht es darum das der eine dem anderen Ehepartner, der weniger oder kein Einkommen hat, Unterhalt zahlen muss. Ist ein Partner ohne Einkommen und der andere hat regelmäßige Einkünfte durch Arbeit, muss er dem Partner 3/7 des bereinigten Einkommens zahlen. Unterhaltszahlungen müssen gezahlt werden bis der bedürftige Partner sich selbst versorgen kann. Der bedürftige Partner ist verpflichtet sich angemessene Arbeit zu suchen. Sind noch Kinder zu versorgen, ist Unterhalt zu gewähren bis die Kinder einen Kindergarten oder sonstige Einrichtungen besuchen können. Nach dem neuen Scheidungsgesetz in der Regel wenn das Kind 3 Jahre alt ist.
Die so genannten Hausfrauen Ehen, in der die Frau nicht gearbeitet und keine Ausbildung hat, ist der Einzelfall entscheidend, da kommt es meist auf die Ehezeit und das Alter an. Unterhalt ist in jedem Fall zu zahlen solange bis der bedürftige sich selbst versorgen kann. Bei Krankheit die eine Erwerbstätigkeit nicht zulässt oder bei höherem Alter des bedürftigen muss man meist lebenslanger Unterhalt gezahlt werden.
Unter Krankheiten versteht man, körperliche, seelische oder geistige Erkrankungen. Bei den Alter ist wieder der Einzelfall zu prüfen, da es keine Regelgrenze gibt aber meist ab 55 Jahren ist ein einstieg ins Berufsleben nicht mehr gegeben. Sollte der Expartner wieder in einer gefestigten Beziehung, das heißt mindestens 2 Jahre mit einem anderen Partner zusammen leben, wenn auch in getrennten Wohnungen aber ansonsten eheähnlich, ist kein Unterhalt mehr zu zahlen. Eheähnlich wird umschrieben mit Freizeit zusammen verbringen, gemeinsamer Urlaub, gemeinsame Familienfeiern, auch hier gibt es keine feste Regelung und der Einzelfall ist zu prüfen.
Ist auch Kindesunterhalt nach der Scheidung zu zahlen, kommen erst die Kinder nach der Düsseldorfertabelle bei Unterhaltszahlungen an die Reihe, dann erst der bedürftige Partner. Jeder Unterhaltspflichtige hat einen Eigenbehalt von jetzt 1000 Euro. Das heißt nur bis an diese Grenze ist er unterhaltspflichtig. Reicht das Einkommen nicht um Kindes und Partnerunterhalt zu zahlen, geht der Expartner leer aus.
Auch Kinder und jugendliche in Ausbildung oder Arbeitslosigkeit haben Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern solange ihnen kein Selbstverschulden nachgewiesen werden kann. Aber in jedem fall sind Eltern verpflichtet ihren Kindern eine Ausbildung zu finanzieren. Sollte ein Kind nach der Schule nicht direkt in Ausbildung gehen obwohl ein Ausbildungsplatz gegeben ist, verfällt der Unterhaltsanspruch, dieses gilt auch bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Egal ob bei Expartnern oder Kindern wer sich nicht nachvollziehbar um Arbeit bemüht, dem kann der Unterhalt versagt werden.
Die so genannten Hausfrauen Ehen, in der die Frau nicht gearbeitet und keine Ausbildung hat, ist der Einzelfall entscheidend, da kommt es meist auf die Ehezeit und das Alter an. Unterhalt ist in jedem Fall zu zahlen solange bis der bedürftige sich selbst versorgen kann. Bei Krankheit die eine Erwerbstätigkeit nicht zulässt oder bei höherem Alter des bedürftigen muss man meist lebenslanger Unterhalt gezahlt werden.
Unter Krankheiten versteht man, körperliche, seelische oder geistige Erkrankungen. Bei den Alter ist wieder der Einzelfall zu prüfen, da es keine Regelgrenze gibt aber meist ab 55 Jahren ist ein einstieg ins Berufsleben nicht mehr gegeben. Sollte der Expartner wieder in einer gefestigten Beziehung, das heißt mindestens 2 Jahre mit einem anderen Partner zusammen leben, wenn auch in getrennten Wohnungen aber ansonsten eheähnlich, ist kein Unterhalt mehr zu zahlen. Eheähnlich wird umschrieben mit Freizeit zusammen verbringen, gemeinsamer Urlaub, gemeinsame Familienfeiern, auch hier gibt es keine feste Regelung und der Einzelfall ist zu prüfen.
Ist auch Kindesunterhalt nach der Scheidung zu zahlen, kommen erst die Kinder nach der Düsseldorfertabelle bei Unterhaltszahlungen an die Reihe, dann erst der bedürftige Partner. Jeder Unterhaltspflichtige hat einen Eigenbehalt von jetzt 1000 Euro. Das heißt nur bis an diese Grenze ist er unterhaltspflichtig. Reicht das Einkommen nicht um Kindes und Partnerunterhalt zu zahlen, geht der Expartner leer aus.
Auch Kinder und jugendliche in Ausbildung oder Arbeitslosigkeit haben Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern solange ihnen kein Selbstverschulden nachgewiesen werden kann. Aber in jedem fall sind Eltern verpflichtet ihren Kindern eine Ausbildung zu finanzieren. Sollte ein Kind nach der Schule nicht direkt in Ausbildung gehen obwohl ein Ausbildungsplatz gegeben ist, verfällt der Unterhaltsanspruch, dieses gilt auch bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Egal ob bei Expartnern oder Kindern wer sich nicht nachvollziehbar um Arbeit bemüht, dem kann der Unterhalt versagt werden.
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