Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Mit einer GmbH Insolvenz anmelden
Wenn man mit einer GmbH Insolvenz anmelden möchte wird meist die Form der Regelinsolvenz gebraucht. Die Regelinsolvenz kann entweder selbst bei Gericht beantragt werden, aber auch die Gläubiger können für eine Firma Insolvenz beantragen. An sich benötigt man für die Beantragung keinen Anwalt bzw. Schuldnerberatung usw. In die Regelinsolvenz können Firmen, Selbstständige oder ehemals Selbstständige gehen. Man kann bei Gericht anrufen und sich die Unterlagen für die Regelinsolvenz zu schicken lassen.Dort muss man die üblichen Angaben machen im Bezug auf Name der Firma, Adresse usw. Außerdem wird eine Tabelle bzw. Auflistung der Gläubiger mit Art und Höhe der Forderung verlangt. Man muss auch angeben warum man seiner Meinung nach insolvent geworden ist und ob man die Firma weiterhin betreiben möchte.
Circa zwei Wochen nach dem Eingang des Insolvenzantrags bei Gericht, bekommt die Firma ein Schreiben des Insolvenzgerichts, dass das Verfahren eröffnet wird und die Firma nun nicht mehr pfändbar ist. Ebenso muss ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellt werden, ob es verwertbares Vermögen der Firma vorhanden ist. Das Gutachten wird dem Gericht übergeben. Dieser Sachverständige wird meist auch Insolvenzverwalter für die entsprechende Firma.
Der Insolvenzverwalter kann bestimmen ob manche Geräte, Maschinen bzw. sonstige firmeneigene „Arbeitsmittel“ von der Insolvenz freigegeben werden, um den Geschäftsbetrieb weiter aufrecht zu erhalten. Der Geschäftsbetrieb darf meist nur unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters weiter geführt werden. Dieser versucht in der Regel, die Firma wieder aus den roten Zahlen zu bringen. Die Regelinsolvenz dauert genauso sechs Jahre wie die Privatinsolvenz. Wenn überhaupt kein Geld vorhanden ist können die Kosten für das Gerichtsverfahren auch gestundet werden. Meist bleiben die Gerichtskosten noch bis zu einem Jahr nach den vergangenen sechs Jahren bestehen, mit der Hoffnung dass sie der Schuldner (die Firma) vielleicht doch begleichen kann.
Der Unterschied zwischen der Insolvenz einer GmbH und der Privatinsolvenz ist, dass die GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet nicht mit dem Privatvermögen einzelner Gesellschafter. Bei der Privatinsolvenz haftet der Schuldner mit dem gesamten Vermögen.
Wenn die GmbH in Insolvenz gehen muss, wird vom Gericht genau geprüft warum. Sollten es irgendwelche fadenscheinige Gründe geben können die Gesellschafter herangezogen werden wegen Insolvenzverschleppung welches empfindliche Strafen nach sich zieht. Insolvenzverschleppung ist eine Straftat und kann mit zu vier bis fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Circa zwei Wochen nach dem Eingang des Insolvenzantrags bei Gericht, bekommt die Firma ein Schreiben des Insolvenzgerichts, dass das Verfahren eröffnet wird und die Firma nun nicht mehr pfändbar ist. Ebenso muss ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellt werden, ob es verwertbares Vermögen der Firma vorhanden ist. Das Gutachten wird dem Gericht übergeben. Dieser Sachverständige wird meist auch Insolvenzverwalter für die entsprechende Firma.
Der Insolvenzverwalter kann bestimmen ob manche Geräte, Maschinen bzw. sonstige firmeneigene „Arbeitsmittel“ von der Insolvenz freigegeben werden, um den Geschäftsbetrieb weiter aufrecht zu erhalten. Der Geschäftsbetrieb darf meist nur unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters weiter geführt werden. Dieser versucht in der Regel, die Firma wieder aus den roten Zahlen zu bringen. Die Regelinsolvenz dauert genauso sechs Jahre wie die Privatinsolvenz. Wenn überhaupt kein Geld vorhanden ist können die Kosten für das Gerichtsverfahren auch gestundet werden. Meist bleiben die Gerichtskosten noch bis zu einem Jahr nach den vergangenen sechs Jahren bestehen, mit der Hoffnung dass sie der Schuldner (die Firma) vielleicht doch begleichen kann.
Der Unterschied zwischen der Insolvenz einer GmbH und der Privatinsolvenz ist, dass die GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet nicht mit dem Privatvermögen einzelner Gesellschafter. Bei der Privatinsolvenz haftet der Schuldner mit dem gesamten Vermögen.
Wenn die GmbH in Insolvenz gehen muss, wird vom Gericht genau geprüft warum. Sollten es irgendwelche fadenscheinige Gründe geben können die Gesellschafter herangezogen werden wegen Insolvenzverschleppung welches empfindliche Strafen nach sich zieht. Insolvenzverschleppung ist eine Straftat und kann mit zu vier bis fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
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