Mittwoch, 6. November 2024

Bei einer Abmahnung die Kosten bezahlen

Eine Abmahnung wird heutzutage immer häufiger ausgesprochen. Grundsätzlich kann sie dabei sowohl im zivilrechtlichen Verfahren, als auch im Wettbewerbsrecht vorkommen. In letzterem findet man sie aber am häufigsten. Dabei wird ein Anwalt eine solche Abmahnung aufsetzen, in der er genau schildert, welcher Verstoß begangen wurde und warum dies nicht rechtens ist. Weiterhin wird er um eine Erklärung bitten, in der der Abgemahnte bestätigt, dass er das Verhalten in Zukunft unterlassen wird. Weiterhin muss er unterschreiben, dass, sollte er das Verhalten nicht unterlassen, eine Vertragsstrafe zahlt. Diese liegt im Wettbewerbsrecht in der Regel bei 2.500 Euro.

Die Erklärung zur Unterlassung des Verhaltens ist dabei innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben. Regelmäßig kann man hier von einer Frist zwischen fünf und 14 Tagen ausgehen. Diese ist so kurz angesetzt, da gerade im Wettbewerbsrecht besondere Eile geboten ist. Innerhalb der Frist kann der Abgemahnte sich Rat bei einem Anwalt suchen. In der Regel sollte man aber die Unterlassungserklärung in jedem Falle abgeben, evtl. auch in leicht abgeänderter Form.

Die Kosten muss grundsätzlich der Abgemahnte tragen. Dies liegt daran, dass die Abmahnung grundsätzlich im Sinne des Abgemahnten ist. Denn durch eine Abmahnung entstehen ihm deutlich geringere Kosten, als wenn der Abmahnende direkt über das Gericht gehen würde.

Sollte die Unterlassungserklärung nicht erfolgen, so wird der Abmahnende eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken. Diese wird in der Regel ohne Anhörung des Abgemahnten erteilt, sodass dieser sich in einer mehr als schlechten Ausgangsposition befindet. Insofern ist es sinnvoller, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sich aber zu weigern, die Kosten der Abmahnung zu tragen.

Zwar kann man dann auch auf Übernahme dieser Kosten verklagt werden, doch liegt hier ein wesentlich geringerer Streitwert vor, nach dem sich letztendlich auch die Gebühren des Anwalts und des Gerichts richten. So kann man hier doch deutliche Kosten einsparen. Klagt man dagegen direkt gegen die Abmahnung, so kann man zwar Recht bekommen, muss jedoch die Kosten des eigenen Anwalts in aller Regel selbst tragen. Klagt man gegen die Kostenübernahme, so kann man, sofern man den Prozess gewinnt, auch die Kosten des eigenen Anwalts bei der Gegenseite einfordern.

Grundsätzlich sollte man aber immer auf eine Abmahnung reagieren und diese nicht achtlos liegen lassen. Denn dies kann mitunter recht teuer werden, wenn erst einmal die einstweilige Verfügung durch gebracht wurde. Diese kann nicht nur teuer werden, sondern auch zum Imageverlust führen.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^