Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Anwalt Kosten im Überblick
Immer häufiger kommt es auch bei Nichtigkeiten zu einem Rechtsstreit. Das heißt, dass man den jeweiligen Gegner verklagen will, weil man der Meinung ist, nur man selbst sei im Recht. Doch bevor man sich endgültig dazu entschließt, vor Gericht zu ziehen, sollte man sich auch darüber klar werden, dass man hier zum Teil mit erheblichen Kosten rechnen muss.So werden die Gebühren der Anwälte nach den Richtlinien der RVG berechnet und messen sich immer auch am zugrunde liegenden Streitwert. Die Gebühren sind dabei in der Regel festgesetzt und können nur in wenigen Fällen anderweitig vereinbart werden. Zum Beispiel ist eine Abrechnung nach Stundenaufwand möglich. Dabei können die Stundensätze auch unterhalb der gesetzlichen Richtlinien liegen, allerdings nur, wenn es sich um außergerichtliche Streitigkeiten handelt. Man kann hierbei eine minutengenaue Abrechnung vereinbaren, die jedoch recht aufwändig ist. Deshalb nutzen viele Anwälte eher die Abrechnung je angefangener Zeiteinheit.
Eine Vereinbarung von Pauschbeträgen ist in seltenen Fällen ebenfalls möglich. Hierbei muss eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden und die Pauschbeträge müssen oberhalb der Beträge nach RVG liegen.
Ebenfalls kann man Kosten einsparen, wenn man eine kostengünstige Erstberatung in Anspruch nimmt. Allerdings sind diese Beratungen allein meist nicht ausreichend, sodass man durchaus damit rechnen muss, dass man hier ein weiteres Mandat geben muss, welches zu den normalen Gebühren abgerechnet wird. Nur in äußerst einfachen Fällen, in denen die Erstberatung wirklich komplett ausreicht, ist es sinnvoll, von diesen Angeboten Gebrauch zu machen.
Sollte man nur über ein geringes Einkommen verfügen, so kann man auch Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Dabei kann man die Kosten in Raten zahlen und zum Teil bezahlt man hier auch geringere Beträge, wenn man alles zusammen rechnet. Allerdings ist die Prozesskostenhilfe nur dann möglich, wenn man einen Antrag stellt und in diesem belegt, dass man auch entsprechend geringe Einnahmen hat. Andernfalls wird die Prozesskostenhilfe nicht gewährt. Zudem muss der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg haben, da andernfalls ebenso eine Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe winkt.
Auch wenn man über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kommt diese für die Anwaltskosten nur dann auf, wenn der Fall Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls trägt die Versicherung das Risiko nicht.
Egal, wie man sich entscheidet, für die Abrechnung mit dem Anwalt sollte man in jedem Falle eine schriftliche Vereinbarung treffen. Zwar hat eine mündliche Vereinbarung auch Gültigkeit, doch steht der Mandant immer in der Pflicht, deren Vorliegen nachzuweisen, was nicht immer ganz einfach ist.
Eine Vereinbarung von Pauschbeträgen ist in seltenen Fällen ebenfalls möglich. Hierbei muss eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden und die Pauschbeträge müssen oberhalb der Beträge nach RVG liegen.
Ebenfalls kann man Kosten einsparen, wenn man eine kostengünstige Erstberatung in Anspruch nimmt. Allerdings sind diese Beratungen allein meist nicht ausreichend, sodass man durchaus damit rechnen muss, dass man hier ein weiteres Mandat geben muss, welches zu den normalen Gebühren abgerechnet wird. Nur in äußerst einfachen Fällen, in denen die Erstberatung wirklich komplett ausreicht, ist es sinnvoll, von diesen Angeboten Gebrauch zu machen.
Sollte man nur über ein geringes Einkommen verfügen, so kann man auch Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Dabei kann man die Kosten in Raten zahlen und zum Teil bezahlt man hier auch geringere Beträge, wenn man alles zusammen rechnet. Allerdings ist die Prozesskostenhilfe nur dann möglich, wenn man einen Antrag stellt und in diesem belegt, dass man auch entsprechend geringe Einnahmen hat. Andernfalls wird die Prozesskostenhilfe nicht gewährt. Zudem muss der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg haben, da andernfalls ebenso eine Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe winkt.
Auch wenn man über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kommt diese für die Anwaltskosten nur dann auf, wenn der Fall Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls trägt die Versicherung das Risiko nicht.
Egal, wie man sich entscheidet, für die Abrechnung mit dem Anwalt sollte man in jedem Falle eine schriftliche Vereinbarung treffen. Zwar hat eine mündliche Vereinbarung auch Gültigkeit, doch steht der Mandant immer in der Pflicht, deren Vorliegen nachzuweisen, was nicht immer ganz einfach ist.
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