Dienstag, 19. März 2024

Handwerker Kosten von der Steuer absetzen

Seit 2006 gibt es eine neue steuerliche Regelung, die zugunsten der Steuerzahler ausfällt. Darin heißt es, dass man nicht mehr nur haushaltsnahe Dienstleistungen selbst, sondern auch die Lohnkosten von Handwerkern für Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten in privaten Haushalten absetzen kann. Dies gilt sowohl für Eigenheimbesitzer, als auch für Mieter.

Sobald es also nötig wird, kleinere oder größere Reparaturen durchzuführen und man damit einen Handwerker beauftragt, ist es sinnvoll, sich dafür eine Rechnung ausstellen zu lassen. Diese muss getrennt die Lohn- und die Materialkosten ausweisen. Denn steuerlich abzugsfähig sind ausschließlich die Lohnkosten. Der Abzug beträgt dabei 20 Prozent der Rechnungen und ist auf maximal 600 Euro pro Jahr begrenzt.

Auch Mieter können einen Teil ihrer Nebenkosten steuerlich geltend machen. Dies ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn man anhand der Nebenkostenabrechnung, die man in der Regel einmal pro Jahr erhält, nachweisen kann, dass hierin auch Honorare für den Schornsteinfeger, einen Hausmeister oder die Reinigung des Treppenhauses enthalten sind. Diese Kosten können dann ebenfalls prozentual abgerechnet werden.

Generell wurde den Steuerzahlern damit eine Möglichkeit gegeben, die immer wieder anfallenden Kosten für Handwerker und Instandhaltungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen und so ihre Steuerlast zu senken. Wichtig dabei ist es vor allen Dingen, dass man darauf achtet, dass hier auch ordnungsgemäße Rechnungen von den Handwerkern selbst ausgestellt werden. Denn ohne diese ist ein Steuerabzug nicht möglich. Die Handwerker müssen dabei für den ausgeschriebenen Auftrag, also für die betreffende Tätigkeit natürlich entsprechend qualifiziert sein. Das heißt, sie sollten bei der Handwerkskammer eingetragen sein und zusätzlich die Berechtigung zur Ausstellung von Rechnungen für steuerliche Abzüge vorweisen können. Diese muss der Handwerker dabei beim jeweiligen Finanzamt beantragen.

Die Steuerentlastung durch die Absetzbarkeit dieser Dienstleistungen soll dabei der leider nach wie vor weit verbreiteten Schwarzarbeit entgegen wirken. Die Regierung versucht dadurch, die Bürger dazu zu bewegen, dass diese mehr Wert auf eine korrekte Rechnung und qualifizierte Handwerker legen, als die Aufträge an kleine Ein-Mann-Betriebe ohne ausreichende Zulassungen zu vergeben und diese ohne Rechnung zu zahlen. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist deshalb ein wichtiger Aspekt, der hierbei zugrunde gelegt wurde.

Denn durch den steuerlichen Anreiz, soll eben diese nach Möglichkeit vermieden bzw. deren Anteil zumindest deutlich verringert werden. Denn die Ersparnisse bei Schwarzarbeit sind kaum höher, als die steuerliche Entlastung, die man mit einer ordentlichen Rechnung geltend machen kann und auch sollte. In der Regel werden aber auch nur Rechnungen anerkannt, deren Zahlung man beispielsweise auf dem Konto verfolgen kann. Eine Barzahlung gegen Quittung hingegen wird nicht anerkannt.
 
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