Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Welche Kosten kommen bei einem Mahnbescheid auf mich zu?
Immer mehr Menschen können oder wollen ihre Rechnungen nicht mehr innerhalb des gesetzten Zahlungszieles bezahlen. Nach mehrfachen Mahnungen und evtl. der Einschaltung eines Inkassounternehmens folgt dann oft der Mahnbescheid. Doch wenn es erst einmal soweit ist und die Rechnung wird immer noch nicht überwiesen, dann muss man auch damit rechnen, dass hier noch deutlich höhere Kosten auf einen zukommen.Für den Mahnbescheid fallen dabei noch zusätzliche Gerichtskosten an. Sollte ein Anwalt beauftragt sein, sind dessen Kosten ebenfalls zu zahlen. Auch das Inkassobüro verursacht Kosten, die dann im Streitfall der Schuldner tragen muss. Wird kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, so folgt der Vollstreckungsbescheid. Wird auch hier kein Widerspruch eingelegt, kommen zusätzlich die Kosten für den Gerichtsvollzieher hinzu, der die Vollstreckung durchführt.
Legt man hingegen Einspruch bzw. Widerspruch gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid ein, so kommt es zum Gerichtsverfahren. Hierbei wird die fünffache Summe des für den Mahnbescheid entstandenen Betrages fällig. Zusätzlich fallen Anwaltskosten und dergleichen an. Wer ein sehr niedriges Einkommen und keine Rechtsschutzversicherung hat, der sollte dabei versuchen, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies bedeutet zwar nicht, dass man die Kosten ganz umgehen kann, jedoch kann man sie in Raten zahlen und erhält in vielen Fällen auch einen Teil der Kosten erlassen.
Entscheidet sich der Schuldner aufgrund des Mahnbescheides zu zahlen, so findet er auf diesem die gesamte zu zahlende Summe. Dabei wird der ursprüngliche Forderungsbetrag aufgeführt, ebenso wie evtl. Mahngebühren, Kosten für Inkassounternehmen, Verzugszinsen und auch die Gerichtskosten für den Mahnbescheid selbst. Das heißt, der Gläubiger erhält seine gesamten Auslagen vom Schuldner zurück. Denn der Gläubiger ist verpflichtet, die Gerichtsgebühren usw. erst einmal aus eigener Tasche vorzustrecken.
Als Gläubiger fallen geringe Kosten für einen Mahnbescheid an, die höchsten Beträge sind hier die voraus zu zahlenden Gerichtskosten. Doch diese erhält man ja im Erfolgsfall automatisch vom Schuldner erstattet. Der Mahnbescheid an sich kann oft zu sehr geringen Kosten im Schreibwarengeschäft gekauft oder beim Gericht direkt geordert werden. Beauftragt man dagegen einen Anwalt mit der Durchführung des Mahnverfahrens, so werden für diesen auch die allgemeinen Gebühren fällig, die sich auch nach der Höhe der Forderung, also des Streitwerts richten.
Die Gebühren für den Anwalt werden dabei gesetzlich vorgegeben. Zusätzlich fallen hier nochmals weitere Gebühren an, sofern ein Mahnbescheid alleine nicht ausreicht und ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden muss. Ebenfalls kommen weitere Kosten für den Anwalt im Falle eines gerichtlichen Verfahrens hinzu. Auch diese kann man dabei im Zuge des Verfahrens vom Schuldner zurück verlangen.
Legt man hingegen Einspruch bzw. Widerspruch gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid ein, so kommt es zum Gerichtsverfahren. Hierbei wird die fünffache Summe des für den Mahnbescheid entstandenen Betrages fällig. Zusätzlich fallen Anwaltskosten und dergleichen an. Wer ein sehr niedriges Einkommen und keine Rechtsschutzversicherung hat, der sollte dabei versuchen, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies bedeutet zwar nicht, dass man die Kosten ganz umgehen kann, jedoch kann man sie in Raten zahlen und erhält in vielen Fällen auch einen Teil der Kosten erlassen.
Entscheidet sich der Schuldner aufgrund des Mahnbescheides zu zahlen, so findet er auf diesem die gesamte zu zahlende Summe. Dabei wird der ursprüngliche Forderungsbetrag aufgeführt, ebenso wie evtl. Mahngebühren, Kosten für Inkassounternehmen, Verzugszinsen und auch die Gerichtskosten für den Mahnbescheid selbst. Das heißt, der Gläubiger erhält seine gesamten Auslagen vom Schuldner zurück. Denn der Gläubiger ist verpflichtet, die Gerichtsgebühren usw. erst einmal aus eigener Tasche vorzustrecken.
Als Gläubiger fallen geringe Kosten für einen Mahnbescheid an, die höchsten Beträge sind hier die voraus zu zahlenden Gerichtskosten. Doch diese erhält man ja im Erfolgsfall automatisch vom Schuldner erstattet. Der Mahnbescheid an sich kann oft zu sehr geringen Kosten im Schreibwarengeschäft gekauft oder beim Gericht direkt geordert werden. Beauftragt man dagegen einen Anwalt mit der Durchführung des Mahnverfahrens, so werden für diesen auch die allgemeinen Gebühren fällig, die sich auch nach der Höhe der Forderung, also des Streitwerts richten.
Die Gebühren für den Anwalt werden dabei gesetzlich vorgegeben. Zusätzlich fallen hier nochmals weitere Gebühren an, sofern ein Mahnbescheid alleine nicht ausreicht und ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden muss. Ebenfalls kommen weitere Kosten für den Anwalt im Falle eines gerichtlichen Verfahrens hinzu. Auch diese kann man dabei im Zuge des Verfahrens vom Schuldner zurück verlangen.
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