Dienstag, 19. März 2024

Gewerbeschein Kosten Übersicht

Wenn man ein Gewerbe betreiben will bzw. dieses aufnehmen will, so ist es erforderlich, dies dem Gewerbeamt mitzuteilen. Hierfür muss man eine Gewerbeanmeldung machen, aufgrund derer man dann den Gewerbeschein erhält. Der Gewerbeschein dient dem Unternehmer dabei als Nachweis dafür, dass er sein Gewerbe bei der zuständigen Stelle ordnungsgemäß angemeldet hat. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Erlaubnis stellt der Gewerbeschein jedoch nicht dar. Zu beantragen ist er jeweils bei der örtlichen Behörde, in der Regel der Stadtverwaltung, Abteilung Gewerbe. Zuständig ist immer die Behörde, an deren Sitz sich auch der Sitz des Unternehmens befinden soll.

Den Vordruck kann man dabei telefonisch anfordern, beim Gewerbeamt persönlich abholen oder aber auch im Internet downloaden. In diesem werden die Adressdaten des Unternehmens und des Inhabers abgefragt. Handelt es sich um eine juristische Person, beispielsweise eine GmbH, so wird zusätzlich nach der Eintragung im Handelsregister gefragt. Auch muss man angeben, welche Tätigkeiten im betreffenden Unternehmen ausgeführt werden, wer die Gesellschafter oder Inhaber sind, wo diese wohnen und wann sie geboren wurden. Ferner wird abgefragt, ob es sich um den Hauptsitz des Unternehmens oder um eine Zweigstelle handelt und wie viele Mitarbeiter voraussichtlich beschäftigt werden.

Das Gewerbeamt muss innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Gewerbeanmeldung deren Zugang auch bestätigen. Dies erfolgt in der Regel mit Übersendung des Gewerbescheines für den Kosten entstehen. Diese sind von Stadt zu Stadt, von Region zu Region unterschiedlich hoch und belaufen sich auf etwa zehn bis 65 Euro, je nach Gemeinde.

Wer dagegen eine selbstständige Tätigkeit ausführt, ohne ein Gewerbe anzumelden, der macht sich strafbar. Sobald die Behörden davon Wind bekommen, wird das Einkommen nachträglich geschätzt, was fast immer zu Ungunsten des Betroffenen geschieht und es müssen entsprechende Steuern nachgezahlt werden. Dem geht man einfach aus dem Wege, indem man sein Gewerbe direkt bei dessen Aufnahme anmeldet. Damit wird auch gleich das zuständige Finanzamt sowie die IHK oder auch die Handwerkskammer, HK, in Kenntnis gesetzt. So kann man sofort eine Steuernummer zugewiesen bekommen und dem entsprechend auch seine ersten Einnahmen erzielen. Denn eine Rechnungslegung ohne Steuernummer ist nicht möglich und gleich bedeutend mit Schwarzarbeit.

Den Gewerbeschein an sich zu beantragen, ist dabei kein Problem. Hier bedarf es in der Regel nur eines kurzen Anrufs bzw. einem Download aus dem Internet und dem Ausfüllen des Formulares sowie der Zahlung der Kosten. Schon kann man sein Gewerbe als unbescholtener Bürger ausführen und damit seinen Lebensunterhalt verdienen. Übrigens spielt es beim Gewerbeschein keine Rolle, ob man das Gewerbe nun neben- oder hauptberuflich ausübt - die Kosten bleiben die gleichen.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^