Samstag, 5. Oktober 2024
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Die Auto Kosten von der Steuer absetzen
Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind - das weiß wohl mittlerweile ein Jeder. Kein Wunder, denn ohne Auto kommt man heute nicht mehr weit. Alleine der tägliche Weg zur Arbeit muss fast immer mit dem Auto zurück gelegt werden. Dies liegt einfach daran, dass man oft nicht direkt am Wohnort eine Stelle findet, aber auch daran, dass gerade große Betriebe, die sich in Industriegebieten angesiedelt haben, kaum mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Auch die Schichten, in denen man bei den Betrieben arbeiten muss, erschweren die Anreise mit Bus oder Bahn, die sich meist nicht an die Schichtzeiten anpassen.Doch sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständiger kann man die Auto Kosten bei der Steuer geltend machen. Hier ist es wichtig, zu wissen, was genau man dabei absetzen kann. Als wichtigster Punkt sind hier die Kosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nennen. Dafür wird die Entfernung in Kilometern gemessen. Pro Kilometer erhält man einen Satz von 0,30 Euro. Allerdings gibt und gab es hier immer wieder zahlreiche Änderungen. War früher eine Strecke, also Hin- oder Rückfahrt komplett absetzbar, so konnten dann nur noch alle Kosten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden.
Aber auch diese Regelung steht aktuell wieder auf dem Prüfstand. Übrigens können diese Kosten auch dann geltend gemacht werden, wenn man in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit fährt. Jeder einzelne Mitfahrer kann hier die entsprechenden Kosten geltend machen, wobei aber immer nur der kürzeste bzw. schnellste Weg zur Arbeit angesetzt werden darf.
Weiterhin kann man als Arbeitnehmer auch einen Unfallschaden steuerlich geltend machen. Die Reparaturkosten für den Wagen können allerdings nur dann steuermindernd wirken, wenn der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passiert ist. Ebenfalls kann ein Diebstahl des Wagens geltend gemacht werden, allerdings wiederum nur dann, wenn der Diebstahl während der Arbeitszeit geschehen ist. Weiterhin kann man die Haftpflichtversicherung für das Kfz zum Teil geltend machen, wenn man mit dem Auto regelmäßig zur Arbeit fährt.
Als Selbstständiger sieht die Sache schon etwas anders aus. Sofern das Auto zum Betriebsvermögen gehört, aber auch privat genutzt wird, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen greift die Ein-Prozent-Regelung, bei der der Unternehmer ein Prozent des Listenpreises des Autos monatlich versteuern muss. Wer diese Steuer umgehen will, der muss ein Fahrtenbuch führen, was aber jede Menge Aufwand bedeutet und sich nur selten lohnt. Weiterhin können die Kosten für Sprit und Reparaturen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, genau wie die Kosten für die Kfz-Steuer und die Haftpflichtversicherung.
Aber auch diese Regelung steht aktuell wieder auf dem Prüfstand. Übrigens können diese Kosten auch dann geltend gemacht werden, wenn man in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit fährt. Jeder einzelne Mitfahrer kann hier die entsprechenden Kosten geltend machen, wobei aber immer nur der kürzeste bzw. schnellste Weg zur Arbeit angesetzt werden darf.
Weiterhin kann man als Arbeitnehmer auch einen Unfallschaden steuerlich geltend machen. Die Reparaturkosten für den Wagen können allerdings nur dann steuermindernd wirken, wenn der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passiert ist. Ebenfalls kann ein Diebstahl des Wagens geltend gemacht werden, allerdings wiederum nur dann, wenn der Diebstahl während der Arbeitszeit geschehen ist. Weiterhin kann man die Haftpflichtversicherung für das Kfz zum Teil geltend machen, wenn man mit dem Auto regelmäßig zur Arbeit fährt.
Als Selbstständiger sieht die Sache schon etwas anders aus. Sofern das Auto zum Betriebsvermögen gehört, aber auch privat genutzt wird, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen greift die Ein-Prozent-Regelung, bei der der Unternehmer ein Prozent des Listenpreises des Autos monatlich versteuern muss. Wer diese Steuer umgehen will, der muss ein Fahrtenbuch führen, was aber jede Menge Aufwand bedeutet und sich nur selten lohnt. Weiterhin können die Kosten für Sprit und Reparaturen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, genau wie die Kosten für die Kfz-Steuer und die Haftpflichtversicherung.
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