Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Notar Kosten Übersicht
Zunehmend mehr Rechtsgeschäfte und Verträge müssen durch einen Notar beurkundet oder beglaubigt werden. Dabei fallen für die Dienste des Notars natürlich auch entsprechende Kosten an. Doch diese sind längst nicht so hoch, wie allgemein hin befürchtet, sondern werden sogar vom Gesetzgeber festgelegt. Man findet eine genaue Übersicht über die Höhe der Notar Kosten in der so genannten Kostenordnung, kurz KostO. Das heißt aber wiederum auch, dass die Gebühren beim Notar nicht verhandelbar sind.Die Höhe der Kosten für einen Notar richten sich immer nach dem Wert des Gegenstandes, der zu beurkunden ist. Keine Rolle spielt dagegen der tatsächliche Aufwand des Notars, was dazu führt, dass mitunter sehr hohe Kosten für einen sehr geringen Aufwand entstehen, was die Verbraucher natürlich missmutig werden lässt.
Besonders häufig werden dabei die Dienste eines Notars beim Kauf von Immobilien in Anspruch genommen. Hier überprüft der Notar vor allen Dingen das Grundbuch. Außerdem formuliert er einen rechtssicheren Kaufvertrag, informiert das Finanzamt über den Kauf von Immobilien, das Grundbuchamt und die jeweils zuständige Gemeinde. Sollten Löschungsunterlagen benötigt werden, so sind auch diese vom Notar zu beschaffen. In der Regel kann man hier von Notar Kosten in Höhe von einem Prozent des Kaufpreises ausgehen. Hinzu kommt natürlich auch noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Sollte man sich dazu entschließen, ein Testament aufzusetzen, so benötigt man auch hier mitunter einen Notar. Der Notar berät dabei über mögliche Wege der Vererbung bestimmter Güter und Vermögen, fertigt Entwürfe für das Testament an und beurkundet dies. Hier kann man bei einem Einzeltestament und einem Vermögen von 250.000 Euro mit etwa 400 Euro Notarkosten zuzüglich Mehrwertsteuer rechnen. Wird das Testament beim jeweils zuständigen Amtsgericht hinterlegt, fallen hier nochmals Gebühren an, die sich auf 0,04 Prozent des hinterlassenen Vermögens belaufen. Außerdem fallen Kosten für eine notarielle Vorsorgevollmacht an.
Auch einen Erbschein kann man beim Notar beantragen. Hier ist zwar grundsätzlich auch die Antragstellung beim Nachlassgericht möglich, jedoch sind hier Wartezeiten von mehreren Monaten praktisch vorprogrammiert. Der Notar benötigt für die Beantragung des Erbscheins eindeutige Belege über die verwandtschaftlichen Verhältnisse zum Veerstorbenen sowie die Heirats- oder Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch. Auch hier richten sich die Notar Kosten nach der Höhe des jeweiligen Nachlasses.
Ein seriöser Notar wird deshalb seinen Kunden bereits vor der Aufnahme seiner Tätigkeit einen Blick in die Kostenordnung ermöglichen und ihn so auf die anfallenden Kosten hinweisen. Sollten diese zu hoch sein, kann sich der Kunde zum Beispiel das Aufsetzen eines notariellen Testaments durchaus noch einmal überlegen.
Besonders häufig werden dabei die Dienste eines Notars beim Kauf von Immobilien in Anspruch genommen. Hier überprüft der Notar vor allen Dingen das Grundbuch. Außerdem formuliert er einen rechtssicheren Kaufvertrag, informiert das Finanzamt über den Kauf von Immobilien, das Grundbuchamt und die jeweils zuständige Gemeinde. Sollten Löschungsunterlagen benötigt werden, so sind auch diese vom Notar zu beschaffen. In der Regel kann man hier von Notar Kosten in Höhe von einem Prozent des Kaufpreises ausgehen. Hinzu kommt natürlich auch noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Sollte man sich dazu entschließen, ein Testament aufzusetzen, so benötigt man auch hier mitunter einen Notar. Der Notar berät dabei über mögliche Wege der Vererbung bestimmter Güter und Vermögen, fertigt Entwürfe für das Testament an und beurkundet dies. Hier kann man bei einem Einzeltestament und einem Vermögen von 250.000 Euro mit etwa 400 Euro Notarkosten zuzüglich Mehrwertsteuer rechnen. Wird das Testament beim jeweils zuständigen Amtsgericht hinterlegt, fallen hier nochmals Gebühren an, die sich auf 0,04 Prozent des hinterlassenen Vermögens belaufen. Außerdem fallen Kosten für eine notarielle Vorsorgevollmacht an.
Auch einen Erbschein kann man beim Notar beantragen. Hier ist zwar grundsätzlich auch die Antragstellung beim Nachlassgericht möglich, jedoch sind hier Wartezeiten von mehreren Monaten praktisch vorprogrammiert. Der Notar benötigt für die Beantragung des Erbscheins eindeutige Belege über die verwandtschaftlichen Verhältnisse zum Veerstorbenen sowie die Heirats- oder Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch. Auch hier richten sich die Notar Kosten nach der Höhe des jeweiligen Nachlasses.
Ein seriöser Notar wird deshalb seinen Kunden bereits vor der Aufnahme seiner Tätigkeit einen Blick in die Kostenordnung ermöglichen und ihn so auf die anfallenden Kosten hinweisen. Sollten diese zu hoch sein, kann sich der Kunde zum Beispiel das Aufsetzen eines notariellen Testaments durchaus noch einmal überlegen.
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