Samstag, 5. Oktober 2024
Kategorien
Werbung
Handy Kosten von der Steuer absetzen
Die Deutschen leiden unter der scheinbar stetig zunehmenden Steuerlast. Doch dies ist im Grunde gar nicht nötig, denn man kann mittlerweile zahlreiche Kosten auch von der Steuer absetzen. So zum Beispiel auch die Handy Kosten. Hierbei gilt, darf ein Arbeitnehmer das betriebliche Handy auch privat nutzen, so bleibt der Vorteil, den er hier erhält, für ihn steuerfrei. Doch wie sieht es aus, wenn man das private Handy auch für berufliche Zwecke nutzt?In diesen Fällen kann man die beruflich bedingten Kosten auch bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen. Wichtig dabei ist die Erleichterung, die das Finanzamt seit einigen Jahren eingeführt hat. Kann man die beruflichen Kosten innerhalb von drei Monaten genau nachweisen, so kann man diesen Anteil über den gesamten steuerlichen Veranlagungszeitraum geltend machen.
Sollte der Arbeitgeber allerdings einen Anteil der Kosten tragen, so kann man diese auch nicht mehr von der Steuer absetzen. Hierbei zählen zu den Handy Kosten vor allen Dingen die Grundgebühren, Gesprächskosten, Geräte- und Anschlusskosten.
Grundsätzlich sind ausschließlich die beruflich bedingten Handy Kosten steuerlich geltend zu machen. Der Nachweis über drei Monate geführt, ist dabei aber vielen Menschen noch zu aufwändig, sodass sie sich dann eher entscheiden, eine pauschale Absetzung zu veranlassen. Diese wiederum ist aber nur bis zu 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 20 Euro im Monat möglich. Die Anteile, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sind dabei außerdem entsprechend abzuziehen.
Die beruflich bedingten Handy Kosten sind dabei als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Die Geltendmachung lohnt sich also nur, wenn man ohnehin über den Pauschbetrag hinweg kommt. Eine genaue Information über die hier geltenden Gesetze ist dabei zwingend erforderlich. So wird ein Vertragshandy, welches mit einer vergleichsweise hohen Grundgebühr belastet ist, wohl kaum steuerlich anerkannt, wenn nur zwei oder drei berufliche Telefonate monatlich damit geführt werden. Man sollte von daher schon einen eindeutigen beruflichen Nutzen des Handys nachweisen können.
Nutzt man ein Handy hingegen als Geschäftshandy, so sind die gesamten Kosten abzugsfähig. Allerdings muss man in diesem Fall die einzelnen privat geführten Gespräche oder auch SMS heraus rechnen, was am besten mit Hilfe eines Einzelverbindungsnachweises möglich ist. Bei diesem muss der Gesprächspartner, die Zielrufnummer und die Dauer des Gesprächs mit angegeben werden. Andernfalls dürfte es schwierig werden, die privaten Handy Kosten noch nachvollziehen zu können. Auch bei SMS kann dies ein zum Teil sehr schwieriges Unterfangen sein, weshalb man sich doch wohl eher ein geschäftliches und ein privates Handy zulegen sollte.
Sollte der Arbeitgeber allerdings einen Anteil der Kosten tragen, so kann man diese auch nicht mehr von der Steuer absetzen. Hierbei zählen zu den Handy Kosten vor allen Dingen die Grundgebühren, Gesprächskosten, Geräte- und Anschlusskosten.
Grundsätzlich sind ausschließlich die beruflich bedingten Handy Kosten steuerlich geltend zu machen. Der Nachweis über drei Monate geführt, ist dabei aber vielen Menschen noch zu aufwändig, sodass sie sich dann eher entscheiden, eine pauschale Absetzung zu veranlassen. Diese wiederum ist aber nur bis zu 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 20 Euro im Monat möglich. Die Anteile, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sind dabei außerdem entsprechend abzuziehen.
Die beruflich bedingten Handy Kosten sind dabei als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Die Geltendmachung lohnt sich also nur, wenn man ohnehin über den Pauschbetrag hinweg kommt. Eine genaue Information über die hier geltenden Gesetze ist dabei zwingend erforderlich. So wird ein Vertragshandy, welches mit einer vergleichsweise hohen Grundgebühr belastet ist, wohl kaum steuerlich anerkannt, wenn nur zwei oder drei berufliche Telefonate monatlich damit geführt werden. Man sollte von daher schon einen eindeutigen beruflichen Nutzen des Handys nachweisen können.
Nutzt man ein Handy hingegen als Geschäftshandy, so sind die gesamten Kosten abzugsfähig. Allerdings muss man in diesem Fall die einzelnen privat geführten Gespräche oder auch SMS heraus rechnen, was am besten mit Hilfe eines Einzelverbindungsnachweises möglich ist. Bei diesem muss der Gesprächspartner, die Zielrufnummer und die Dauer des Gesprächs mit angegeben werden. Andernfalls dürfte es schwierig werden, die privaten Handy Kosten noch nachvollziehen zu können. Auch bei SMS kann dies ein zum Teil sehr schwieriges Unterfangen sein, weshalb man sich doch wohl eher ein geschäftliches und ein privates Handy zulegen sollte.
Gesamtnote 1 von insgesamt 1 Bewertungen.
Weiteres in Kategorie Geld
Webtipp
Diskutieren rund um Finanzen und Geld bei Thema-Finanzen.de Die neuesten Beiträge im Forum.
Die neuesten Artikel in Kategorie Geld
- Was bei Investments in Ethereum beachten?
- Bitcoin kaufen: Tipps und Tricks
- Yahoo bringt eigene Kryptobörse an den Start
- Berechnung und Beantragung von Hinterbliebenenren
- Was ist ein Gefälligkeitsschaden in der Haftpflic
Am besten bewertete Artikel in Kategorie Geld
- Mit der EC Karte eine Zahlung leisten
- Telefonrechnung nicht bezahlt
- Zu Geld kommen - welche Möglichkeiten habe ich?
- Steuern im Ausland - so viel zahlt man außerhalb
- Anleitung - eine GuV Rechnung erstellen
- Mit dem PC Geld verdienen
- Bei der Insolvenz - welche Fristen gelten?
- Von der GEZ eine Mahnung erhalten
- Inkasso wurde ohne Mahnung eingeschaltet
- Inkasso Kosten und Gebühren
- Informationen über dynamische Rente
- Bei Zahlung der Umsatzsteuer die Frist überschrei
- Bargeld in die Schweiz mitnehmen
- Als Student mehr Geld bekommen - Zuschüsse und Fö
- Steuern sparen als Angestellter
Werbung
^