Mittwoch, 9. Oktober 2024

Wasser Kosten von der Steuer absetzen

Einen großen Anteil der Kosten für Wohnungen und Häuser macht das Wasser aus. Denn diese Kosten fallen nun einmal bei jedem an, egal ob es sich dabei um Abwasser oder das Wasser zum Duschen, Kaffee kochen und Zähne putzen handelt. Doch gibt es hier eine Möglichkeit, die Wasser Kosten von der Steuer abzusetzen? Private Haushalte haben hier kaum eine Chance. Sie müssen ihre Wasser Kosten vollständig selbst tragen. Ausnahmen davon gibt es nur wenige, doch es gibt sie.

Zum Beispiel kann ein Polizist, der seine Uniform in der heimischen Waschmaschine wäscht, diese Kosten von der Steuer absetzen. Hierzu können entweder genaue Aufzeichnungen über die Wäschemenge, sowie die Anzahl der Waschgänge gemacht werden oder aber man orientiert sich an den Kosten, die die Verbraucherzentralen vorgegeben haben.

Weiterhin können Wasser Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden. Dabei muss man jedoch beachten, wann man ein häusliches Arbeitszimmer überhaupt als solches steuerlich geltend machen kann. So muss sich in diesem der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit befinden. Ferner darf es sich beim häuslichen Arbeitszimmer nicht um ein Durchgangszimmer handeln und eine Ecke in einem sonst privat genutzten Zimmer reicht auch nicht als Arbeitszimmer aus. Dieses muss mittels einer Tür räumlich von den Wohnräumen getrennt sein.

Das wiederum ist jedoch nur in den seltensten Fällen gegeben, sodass man hier auch nur selten die anteiligen Wasser Kosten absetzen kann. Sollte man dennoch alle Bedingungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllen, so kann man anteilig auch die Wasser Kosten steuerlich geltend machen. Dabei wird der gesamte Wohnraum in seiner Fläche ins Verhältnis zur Fläche des Arbeitszimmers gesetzt. Anteilig werden dann die hierauf entfallenden Kosten für Wasser und Abwasser angesetzt, die dann bei der Steuererklärung wiederum als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Handelt es sich dagegen um ein reines Büro, eine Betriebsstätte oder ein Lager, so kann man grundsätzlich die gesamten Kosten für Wasser, Strom, Miete usw. steuerlich geltend machen. Hier gelten keinerlei Einschränkungen, da die Räumlichkeiten ja ohnehin für die betriebliche Tätigkeit und nicht privat genutzt werden. Dabei sind die Wasser Kosten generell als Betriebsausgaben zu kennzeichnen und somit auch entsprechend zu verbuchen, um sich steuerlich mindernd auszuwirken.

Wer jedoch Wasser Kosten im rein privaten Haushalt absetzen will, der hat beim Finanzamt kaum eine Chance. Diese Kosten sind auch selbst zu tragen und gehören zu den üblichen Lebenshaltungskosten. Damit können sie steuerlich auch nicht berücksichtigt werden. Dies gilt übrigens auch für die anfallenden Wasser Kosten eines Selbstständigen, die bei ihm zu Hause anfallen. Diese können ebenfalls nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sondern stellen private Ausgaben dar.
 
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