Samstag, 5. Oktober 2024

Übersicht AU Kosten

Die AU, also die Abgasuntersuchung wird in der Regel immer gemeinsam mit dem TÜV für das Auto durchgeführt. Dabei wird gemessen, ob der maximale Schadstoffausstoß des Fahrzeugs den allgemein gängigen Richtlinien entspricht. Für alle Fahrzeuge, die über einen Katalysator verfügen, wird die erste AU bei Neuwagen nach drei Jahren fällig, danach betragen die Intervalle in der Regel zwei Jahre.

Das heißt, dass sich AU und TÜV in der Regel immer miteinander vereinen lassen, weil beide Zeitintervalle gleich groß sind. Nach der Messung bei der AU erhält man darüber einen Prüfbericht. Dieser ist dabei sorgfältig aufzubewahren. Gegenüber der Zulassungsstelle ist der Prüfbericht regelmäßig vorzulegen, sofern man ein Anliegen betreffs des Fahrzeugs hat. Die Plakette, die in der Regel am Nummernschild befestigt wird, alleine reicht nicht aus, um einen Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. Sollte der Prüfbericht einmal verloren gehen oder verlegt werden, so ist der Autofahrer verpflichtet, sich eine Zweitschrift zu besorgen, was meist problemlos möglich sein sollte. Statt der Zweitschrift kann natürlich auch eine neue AU durchgeführt werden, deren Kosten der Halter dann aber selbst tragen muss.

Die AU selbst kostet in der Regel zwischen 25 und 35 Euro. Gemeinsam mit dem TÜV kommen hierbei Kosten auf den Halter von etwa 70 Euro zu. Diese können je nach Region allerdings schwanken. Hier sollte man sich bei der jeweils zuständigen Stelle kundig machen. Grundsätzlich können TÜV und AU bei jeder beliebigen Autowerkstatt durchgeführt werden. Selbst freie Werkstätten bieten diese Dienstleistung an. Hier werden meist an bestimmten Wochentagen die Prüfer vom TÜV bestellt, die die Prüfplaketten dann vergeben. Eine Terminvereinbarung ist von daher in jedem Fall möglich.

Nach dem erfolgreich bestandenen TÜV und der AU erhält das Auto eine entsprechende Plakette. Anhand dieser kann man auch ablesen, wann der letzte TÜV bzw. die letzte AU war, und wann die nächste fällig ist. Zusätzlich wird das Ganze häufig auch noch im Fahrzeugschein vermerkt. Dabei sollte man die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle in jedem Fall einhalten, da andernfalls ein Bußgeld, bei erheblichen Überschreitungen von mehr als acht Monaten, sogar ein Punkt in Flensburg verhängt werden kann. Die Regelungen zu TÜV und AU findet man dabei in der StVZO und kann sie hier auch jederzeit nachlesen. Abgesehen von den gesetzlichen Vorschriften und den bei Nichteinhaltung der Intervalle fälligen Bußgeldern, bieten TÜV und AU auch eine gewisse Verkehrssicherheit, die man in seinem eigenen Interesse immer wahren sollte.
 
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