Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Versteckte Kosten finden
Immer wieder kommt es zum Rechtsstreit, wenn es darum geht, dass Verbraucher für etwas zahlen sollen, von dem sie nicht wussten, dass diese Dienste zu zahlen seien. Insbesondere im Internet findet man oft solche versteckten Kosten. Hier wird man häufig auf Webseiten gelockt, die mit Gutscheinen und Gewinnspielen werben. Zudem bieten sie einen häufig für viele Menschen interessant erscheinenden Dienst an.Dass dieser etwas kostet, steht dann zwar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man durch Anklicken akzeptieren muss, jedoch gehen mittlerweile sogar die Richter davon aus, dass es sich hier um versteckte und damit nichtige Kosten handele. Denn es müsse bei derartigen Angeboten ganz eindeutig darauf hingewiesen werden, dass die Dienstleistung oder das Produkt entsprechend zu bezahlen seien.
Aber nicht nur im Internet finden sich oftmals versteckte Kosten. Selbst bei so banalen Dingen wie einem Girokonto kann man solche finden. Oftmals bieten die Banken Girokonten zum Nulltarif an. Doch im Kleingedruckten findet sich dann ein Hinweis, dass die Kontoführung nur dann kostenlos ist, wenn ein bestimmter Betrag im Monat eingeht. Auch kommt es häufig vor, dass jede Buchung einzeln bezahlt werden muss, auch wenn keine Kontoführungsgebühr vereinbart war. Auch hier handelt es sich um versteckte Kosten.
Grundsätzlich gilt die oben beschriebene Entscheidung für versteckte Kosten nur im Internet. Bei allen anderen Verträgen, die man unterzeichnet, ist z. B. der Bankberater dazu verpflichtet, über alle anfallenden Kosten aufzuklären. Der Kunde selbst ist ebenfalls verpflichtet, sich alle Geschäftsbedingungen usw. aufmerksam durchzulesen, um so auch wirklich zu wissen, inwieweit ein bestimmtes Angebot kostenpflichtig ist. Tut er dies nicht, obwohl die Kosten eindeutig offen gelegt wurden, wenn auch nicht im Werbeversprechen selbst, sondern im abgeschlossenen Vertrag, so muss er diese Kosten auch tragen.
Grundsätzlich heißt das also, dass man versteckte Kosten bei nahezu allen gängigen Verträgen vorfindet. Sei es bei Bankgeschäften oder Versicherungen usw. Genau deshalb ist es so wichtig, dass man das Kleingedruckte in jedem Fall liest, bevor man sich entscheidet, einen Vertrag, jedweder Art zu unterschreiben. Denn sonst tappt man schneller in die Kostenfalle als einem lieb ist. Sollten die versteckten Kosten aber auch im Kleingedruckten nicht eindeutig ausgewiesen werden, so kann man mit dem jeweiligen Vertragswerk auch vor Gericht ziehen. Die allgemeine Rechtsprechung ist hier häufig auf der Seite der Verbraucher und sieht allzu versteckte Kosten eindeutig als Stiftung von Verwirrung an und gibt dem Verbraucher oft genug Recht, diese nicht zahlen zu müssen.
Aber nicht nur im Internet finden sich oftmals versteckte Kosten. Selbst bei so banalen Dingen wie einem Girokonto kann man solche finden. Oftmals bieten die Banken Girokonten zum Nulltarif an. Doch im Kleingedruckten findet sich dann ein Hinweis, dass die Kontoführung nur dann kostenlos ist, wenn ein bestimmter Betrag im Monat eingeht. Auch kommt es häufig vor, dass jede Buchung einzeln bezahlt werden muss, auch wenn keine Kontoführungsgebühr vereinbart war. Auch hier handelt es sich um versteckte Kosten.
Grundsätzlich gilt die oben beschriebene Entscheidung für versteckte Kosten nur im Internet. Bei allen anderen Verträgen, die man unterzeichnet, ist z. B. der Bankberater dazu verpflichtet, über alle anfallenden Kosten aufzuklären. Der Kunde selbst ist ebenfalls verpflichtet, sich alle Geschäftsbedingungen usw. aufmerksam durchzulesen, um so auch wirklich zu wissen, inwieweit ein bestimmtes Angebot kostenpflichtig ist. Tut er dies nicht, obwohl die Kosten eindeutig offen gelegt wurden, wenn auch nicht im Werbeversprechen selbst, sondern im abgeschlossenen Vertrag, so muss er diese Kosten auch tragen.
Grundsätzlich heißt das also, dass man versteckte Kosten bei nahezu allen gängigen Verträgen vorfindet. Sei es bei Bankgeschäften oder Versicherungen usw. Genau deshalb ist es so wichtig, dass man das Kleingedruckte in jedem Fall liest, bevor man sich entscheidet, einen Vertrag, jedweder Art zu unterschreiben. Denn sonst tappt man schneller in die Kostenfalle als einem lieb ist. Sollten die versteckten Kosten aber auch im Kleingedruckten nicht eindeutig ausgewiesen werden, so kann man mit dem jeweiligen Vertragswerk auch vor Gericht ziehen. Die allgemeine Rechtsprechung ist hier häufig auf der Seite der Verbraucher und sieht allzu versteckte Kosten eindeutig als Stiftung von Verwirrung an und gibt dem Verbraucher oft genug Recht, diese nicht zahlen zu müssen.
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