Samstag, 5. Oktober 2024
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PC Kosten von der Steuer absetzen?
Immer weniger Menschen müssen immer mehr Arbeit erledigen. Kein Wunder also, dass Überstunden heute mehr die Regel, denn die Ausnahme sind. Immer häufiger wird dabei auch auf der Arbeitsstelle liegen gebliebene Arbeit dann zu Hause, am heimischen PC verrichtet. Auch wenn dieser ursprünglich privat angeschafft wurde, mittlerweile aber zunehmend beruflich genutzt wird, lässt sich hier einiges von der Steuer absetzen.Dafür ist es wichtig, dem Finanzamt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers vorzulegen, in der bestätigt wird, dass der heimische Computer auch beruflich genutzt wird. Kann diese nicht vorgelegt werden, sollte der Nutzer eine Art Fahrtenbuch für den Rechner führen. Dieses sollte mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten geführt werden, damit das Finanzamt einen ausreichenden Nachweis erhält.
Die Anschaffungkosten für einen neuen Rechner können dabei aber keinesfalls mit einem Schlaf von der Steuer abgesetzt werden. Vielmehr muss man diese über die Nutzungsdauer, die in der Regel bei drei Jahren liegt, abschreiben. Hier verhält es sich ganz genau wie bei den Selbstständigen. Man legt also den Kaufpreis zugrunde, dividiert diesen durch drei und schon hat man den jährlichen Betrag, den man als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann.
Verbrauchsmaterialien wie Tinte oder Toner können hingegen sofort abgesetzt werden, sofern sie einen Anschaffungspreis von 410 Euro nicht übersteigen. Generell muss man aber auch hier den Nachweis erbringen, dass diese Kosten beruflich entstanden sind. Kann man dies nicht, geht das Finanzamt von einer Nutzung zu 50 Prozent privat und 50 Prozent beruflich aus.
Ebenfalls kann man Telefonkosten und Internetgebühren von der Steuer absetzen, sofern diese beruflich bedingt sind. Hier empfiehlt sich ein Einzelverbindungsnachweis bei den Telefonkosten. Für das Internet sollte man eine Aufstellung machen, in der die besuchten Webseiten, sowie die Verweildauer auf diesen ausgewiesen ist. Ferner muss ein beruflicher Zusammenhang darin dargestellt werden. Pauschal kann man jedoch 20 Prozent der monatlichen Telekommunikationskosten absetzen, auch ohne hierbei einen Nachweis erbringen zu müssen. Maximal werden dabei allerdings 20 Euro pro Monat anerkannt.
Diese Kosten sind generell alle als Werbungskosten in der jährlichen Einkommenssteuerklärung anzugeben. Lohnsteuern einsparen kann man aber ebenfalls. Hierfür kann man sich vom Arbeitgeber einen neuen PC kaufen lassen. Dieser muss nur noch bescheinigen, dass dieser zur beruflichen Nutzung gedacht ist und schon erhält man den vollständig neuen Rechner auch lohnsteuerfrei. Diese Variante wird immer häufiger gewählt, um eine Lohnerhöhung durchzusetzen, die dabei an den Finanzkassen vorbei geht. Der PC darf dabei in der Regel auch zu privaten Zwecken genutzt werden.
Die Anschaffungkosten für einen neuen Rechner können dabei aber keinesfalls mit einem Schlaf von der Steuer abgesetzt werden. Vielmehr muss man diese über die Nutzungsdauer, die in der Regel bei drei Jahren liegt, abschreiben. Hier verhält es sich ganz genau wie bei den Selbstständigen. Man legt also den Kaufpreis zugrunde, dividiert diesen durch drei und schon hat man den jährlichen Betrag, den man als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann.
Verbrauchsmaterialien wie Tinte oder Toner können hingegen sofort abgesetzt werden, sofern sie einen Anschaffungspreis von 410 Euro nicht übersteigen. Generell muss man aber auch hier den Nachweis erbringen, dass diese Kosten beruflich entstanden sind. Kann man dies nicht, geht das Finanzamt von einer Nutzung zu 50 Prozent privat und 50 Prozent beruflich aus.
Ebenfalls kann man Telefonkosten und Internetgebühren von der Steuer absetzen, sofern diese beruflich bedingt sind. Hier empfiehlt sich ein Einzelverbindungsnachweis bei den Telefonkosten. Für das Internet sollte man eine Aufstellung machen, in der die besuchten Webseiten, sowie die Verweildauer auf diesen ausgewiesen ist. Ferner muss ein beruflicher Zusammenhang darin dargestellt werden. Pauschal kann man jedoch 20 Prozent der monatlichen Telekommunikationskosten absetzen, auch ohne hierbei einen Nachweis erbringen zu müssen. Maximal werden dabei allerdings 20 Euro pro Monat anerkannt.
Diese Kosten sind generell alle als Werbungskosten in der jährlichen Einkommenssteuerklärung anzugeben. Lohnsteuern einsparen kann man aber ebenfalls. Hierfür kann man sich vom Arbeitgeber einen neuen PC kaufen lassen. Dieser muss nur noch bescheinigen, dass dieser zur beruflichen Nutzung gedacht ist und schon erhält man den vollständig neuen Rechner auch lohnsteuerfrei. Diese Variante wird immer häufiger gewählt, um eine Lohnerhöhung durchzusetzen, die dabei an den Finanzkassen vorbei geht. Der PC darf dabei in der Regel auch zu privaten Zwecken genutzt werden.
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