Dienstag, 15. Oktober 2024

Übersicht Gebühren Sachsen

Derzeit werden in Sachsen für das Erststudium keine Studiengebühren erhoben. Diese sind auch vorerst, bis zu den nächsten Landtagswahlen im Jahre 2009, nicht angedacht. Für das Zweitstudium werden Studiengebühren zwischen 300,00 € und 450,00 € pro Semester, Prüfungsgebühren in Höhe von 25,00 € bis 150,00 €, erhoben. Ausländische Studenten müssen eine Gebühr von bis zu 2.200 € pro Semester bezahlen.

Die Gebühren für die Abfallbeseitigung in Sachsen sind seit Jahren stabil und haben sich kaum verändert. Zu den drei Kommunen mit den höchsten Abfallgebühren zählen der Landkreis Delitzsch und die Städte Dresden und Annaberg. Die drei günstigsten sind hier die Kommunen Freiberg, Döbeln und Zwickau. Grundlagen der Berechnung waren jeweils die Grundgebühr, die Kosten für die Entleerung der Behälter und die Abfallmenge eines Vier-Personen-Haushalts. Durchschnittlich ergeben sich Beträge in Höhe von 29,00 € bis 82,00 €, der mittlere Durchschnitt liegt bei 51,00 € pro Jahr und Einwohner.

Abwassergebühren werden getrennt für Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Die Höhe der Gebühren ist von günstig bis sehr hoch einzustufen. Sie unterscheidet sich sehr zwischen den einzelnen Regionen. So erheben einige Städte und Gemeinden Grundgebühren, die zwischen 2,40 € und 11,76 € pro Monat liegen. Die Mengengebühr für das Abwasser liegt zwischen 1,06 € und 5,59 € pro Kubikmeter. Die Kosten pro Jahr liegen zwischen 137,20 € und 681,76 €. Hier wird eine sehr große Preisspanne deutlich. Dresden ist im Vergleich günstig, denn hier wird keine Grundgebühr erhoben, der Kubikmeter Abwasser kostet 1,49 €, eine Jahresgebühr von 149,00 € fällt an. Im Gegensatz dazu bezahlt man in Bad Muskau eine Grundgebühr von 7,70 € pro Monat, für den Kubikmeter Abwasser 3,00 € und eine Jahresgebühr von 392,40 €. Die Abwassergebühren sind in Sachsen eher hoch. So liegt der höchste Preis hier pro Einwohner und Jahr bei 170,44 €, der Bundesdurchschnitt beträgt 117,00 €.

Die Gebühren für die Betreuung in Kindertagesstätten betragen für Geringverdiener mit einem Bruttoeinkommen von 25.000 € pro Jahr 588,00 € bis 721,00 € pro Jahr für die Halbtagsbetreuung eines Kindes. Auch für die mittleren Einkommen von 45.000 € pro Jahr werden Gebühren in Höhe von 588,00 € pro Jahr erhoben, in Leipzig von 611,00 € und in Dresden von 721,00 €. Bei einem Bruttoeinkommen von 80.000 € pro Jahr ist die gleiche Gebührenhöhe zu entrichten. Sachsen ist im Bundesvergleich vorbildlich und belegt Platz eins bei den niedrigsten Kita-Gebühren für die Betreuung eines Kindes.

Die GEZ-Gebühren betragen im gesamten Bundesgebiet 204,36 € pro Jahr für Rundfunk, Fernsehen und internetfähigem Computer.

Statistische Zahlen zu den verschiedensten Gebührenstrukturen/-erhebungen datieren aus den Jahren 2007/2008 und haben keinerlei Anspruch auf Aktualität.
 
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