Samstag, 5. Oktober 2024

Übersicht Feinstaubplakette Kosten

Zunehmend mehr Menschen achten heute auf die Umwelt. So auch die einzelnen Städte und Gemeinden. Dies ist auch kein Wunder, bedenkt man, dass in den letzten Jahren der SMOG in den Städten gewaltig zugenommen hat. Dabei kam es in den dicht besiedelten Städten wie Köln, Berlin oder Hannover besonders häufig zu einer Überschreitung des Grenzwerts des ausgestoßenen Schadstoffs. Aufgrund dessen wurden mittlerweile auch in diesen Städten so genannte Umweltzonen eingeführt.

Solche Umweltzonen dürfen dann laut Gesetz nur mit einer gültigen Feinstaubplakette befahren werden. Gekennzeichnet wird die Umweltzone durch ein Verkehrsschild, welches dem einer Zone 30 ähnlich ist. Im roten Kreis steht das Wort Umwelt, darunter das Wort Zone. Zusätzlich wird ein Schild darauf hinweisen, mit welchen Feinstaubplaketten man die jeweilige Umweltzone befahren darf.

Denn die Plaketten sind in rot, gelb und grün erhältlich. Momentan darf man noch mit jeder Plakette die Umweltzone befahren, doch für die Zukunft ist hier angedacht, Kernzonen zu bilden, in die man beispielsweise ausschließlich mit einer grünen Plakette einfahren darf. Die Farbe der Plakette hängt immer vom jeweiligen Automodell und dessen Partikelfilter oder Katalysator ab. Anhand des Fahrzeugscheines wird ermittelt, welche Plakette vergeben werden kann. So erhalten Diesel, die mit Partikelfilter ausgestattet sind und Autos, die die Abgasnorm Euro 4 erfüllen, die gründe Plakette. Euro 3 Normen erfüllende Fahrzeuge bekommen die gelbe, Euro 2 die rote Plakette. Einige Fahrzeuge hingegen erhalten grundsätzlich auch keine Plakette, allerdings sind hierbei häufig Sonderregelungen zu finden.

Die Plaketten selbst erhält man bei jeder Kfz-Werkstatt, die die Abgasuntersuchung durchführen darf, bei der örtlichen Zulassungsstelle oder auch beim TÜV bzw. der DEKRA. Die Kosten für eine solche Plakette wurden dagegen vom Gesetzgeber nicht einheitlich festgelegt. Vielmehr kann jeder, der die Plaketten abgibt selbst entscheiden, zu welchem Preis er sie abgibt oder ob die Abgabe sogar kostenfrei erfolgt. In der Regel verlangen die Anbieter fünf Euro für die Plakette, aber auch deutlich höhere Preise sind möglich. Hier sollte man sich vor Abzockern in Acht nehmen.

Grundsätzlich gilt die Plakette selbst solange, wie man auch das Fahrzeug besitzt, für welches sie erteilt wurde. Nur wenn es aufgerüstet wurde, etwa mit einem Partikelfilter oder eine bessere Euro Norm erfüllt, ist es lohnenswert eine neue Plakette zu beantragen. Ebenfalls muss diese erneuert werden, wenn man beispielsweise umgezogen ist und nun das Auto ein neues Kennzeichen erhalten hat.

Sonderregelungen gelten bei der Einfahrt in die Umweltzonen für Arzt- und Krankenwagen, für Polizei- und Bundeswehrfahrzeuge. Ebenfalls ist man momentan am Überlegen auch Sonderregelungen für den Lieferverkehr einzuführen. Wer dagegen ohne Sonderregelungen und ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone einfährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 40 Euro, sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
 
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