Freitag, 25. April 2025
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Ausstellung Gesundheitszeugnis Kosten Übersicht
Jeder Mensch, der bei seiner Arbeit mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt ein Gesundheitszeugnis. Dazu gehören vor allen Dingen Berufe wie Konditoren, Bäcker, Fleischer, Berufe in der Gastronomie usw. Bis zum Jahre 2001 musste man sich für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses amtsärztlich untersuchen lassen. Dabei wird mit dem Gesundheitszeugnis nicht etwa ausgesagt, dass der Untersuchte tatsächlich gesund ist, sondern nur, dass der Arzt nichts finden konnte, was der Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses im Wege stünde.Seit 2001 jedoch wird das Gesundheitszeugnis nicht mehr von der amtsärztlichen Untersuchung begleitet. Diese wurde ersetzt durch eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Dabei erhält der Antragsteller eine Belehrung über die richtigen Hygienemaßnahmen im jeweiligen Beruf. Ebenfalls erfährt man dabei, welche Krankheiten auftreten könne und wie sich diese äußern. Sollten derartige Symptome entdeckt werden, so ist man dazu angehalten, in diesen Berufen, sich krankschreiben zu lassen.
Diese Belehrung muss dabei mindestens einmal pro Jahr wiederholt werden. Während die erste Belehrung noch das Gesundheitsamt bzw. ein entsprechend zugelassener Arzt ausführt, werden die folgenden Belehrungen hingegen in der Regel vom jeweiligen Arbeitgeber erteilt.
Das Gesundheitszeugnis ist dabei unbegrenzt lange gültig, sofern man innerhalb von drei Monaten nach dessen Erteilung eine entsprechende Tätigkeit aufnimmt. Andernfalls verfällt es und man muss es erneut beantragen. Die Beantragung erfolgt dabei beim örtlichen Gesundheitsamt. Hierbei muss man dort persönlich vorstellig werden und auch den Personalausweis mitbringen, damit das Gesundheitszeugnis auch auf die richtige Person ausgestellt wird. In der Regel kostet ein solches Gesundheitszeugnis um die 40 Euro, wobei die Preise sich jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden können. Ein Vergleich ist aber nicht sinnvoll, da man das Gesundheitszeugnis immer bei der Gemeinde beantragen muss, in deren Einzugsgebiet man auch lebt.
Grundsätzlich kann eine Tätigkeit in den oben beschriebenen Tätigkeitsgebieten nur dann aufgenommen werden, wenn ein aktuelles und gültiges Gesundheitszeugnis auch vorliegt. Andernfalls darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer gar nicht einstellen.
Bis zum Jahre 2000 mussten sogar diejenigen, die der Prostitution nachgingen, ein solches Gesundheitszeugnis vorweisen, was hier oft als Bockschein bezeichnet wurde. Dies galt für all jene Personen, die Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern hatten. Allerdings ist diese Regelung heute nicht mehr gültig, sodass das Gesundheitszeugnis nur noch dann nötig wird, wenn man eben mit offenen Lebensmitteln zu tun hat.
Fragen rund um das Thema werden dabei direkt vom Gesundheitsamt beantwortet, wo man sich auch den entsprechenden Antrag holt. Dort erhält man jedoch erst beim zweiten Besuch, bei dem man den ausgefüllten Antrag abgibt, die Belehrung über die hygienischen Maßnahmen usw.
Diese Belehrung muss dabei mindestens einmal pro Jahr wiederholt werden. Während die erste Belehrung noch das Gesundheitsamt bzw. ein entsprechend zugelassener Arzt ausführt, werden die folgenden Belehrungen hingegen in der Regel vom jeweiligen Arbeitgeber erteilt.
Das Gesundheitszeugnis ist dabei unbegrenzt lange gültig, sofern man innerhalb von drei Monaten nach dessen Erteilung eine entsprechende Tätigkeit aufnimmt. Andernfalls verfällt es und man muss es erneut beantragen. Die Beantragung erfolgt dabei beim örtlichen Gesundheitsamt. Hierbei muss man dort persönlich vorstellig werden und auch den Personalausweis mitbringen, damit das Gesundheitszeugnis auch auf die richtige Person ausgestellt wird. In der Regel kostet ein solches Gesundheitszeugnis um die 40 Euro, wobei die Preise sich jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden können. Ein Vergleich ist aber nicht sinnvoll, da man das Gesundheitszeugnis immer bei der Gemeinde beantragen muss, in deren Einzugsgebiet man auch lebt.
Grundsätzlich kann eine Tätigkeit in den oben beschriebenen Tätigkeitsgebieten nur dann aufgenommen werden, wenn ein aktuelles und gültiges Gesundheitszeugnis auch vorliegt. Andernfalls darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer gar nicht einstellen.
Bis zum Jahre 2000 mussten sogar diejenigen, die der Prostitution nachgingen, ein solches Gesundheitszeugnis vorweisen, was hier oft als Bockschein bezeichnet wurde. Dies galt für all jene Personen, die Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern hatten. Allerdings ist diese Regelung heute nicht mehr gültig, sodass das Gesundheitszeugnis nur noch dann nötig wird, wenn man eben mit offenen Lebensmitteln zu tun hat.
Fragen rund um das Thema werden dabei direkt vom Gesundheitsamt beantwortet, wo man sich auch den entsprechenden Antrag holt. Dort erhält man jedoch erst beim zweiten Besuch, bei dem man den ausgefüllten Antrag abgibt, die Belehrung über die hygienischen Maßnahmen usw.
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