Samstag, 27. Juli 2024

Gema Kosten Übersicht

In ziemlich jeder Kaufhalle und auch in anderen Betrieben läuft im Hintergrund fast den ganzen Tag das Radio. Die hier abgespielte Musik ist jedoch gebührenpflichtig. Wer also Musik abspielt, der muss dafür auch entsprechend bezahlen, bzw. die Rechte erwerben, um diese Musik abspielen zu dürfen. Dies liegt einfach daran, dass die Textdichter, die Sänger und Künstler das Recht haben, an ihren Werken zu verdienen, wenn diese genutzt werden.

Da aber nur die wenigsten dieser Künstler selbst kontrollieren können wann, wo und wie oft andere ihre Musik nutzen, können sie sich direkt der Gema anschließen. Dabei steht Gema als Abkürzung für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Die Gema bildet keine Einheit mit der GEZ. Das heißt, beide Gebühren sind gesondert zu tragen.

Die Gema fungiert dabei als Verein, der keine Gewinne erwirtschaften darf. Die eingenommen Gebühren werden lediglich um die Verwaltungskosten gekürzt und an die angeschlossenen Künstler ausgezahlt. Denn diese haben das Recht auf eine Vergütung, wenn ihr geistiges Eigentum durch andere genutzt wird. Man spricht hier auch vom Schutz der Urheber.

Die Gema Kontrolleure kommen dabei unangemeldet zu Unternehmen oder auch Hochzeitsfeiern und prüfen, ob hier Musik verwertet wird, für die Gebühren fällig sind. Sollte man diese Aufführung bzw. das Abspielen der Musik nicht ordnungsgemäß bei der Gema angemeldet haben, so muss man davon ausgehen, dass man hier eine höhere Gebühr entrichten muss, die in der Regel das Doppelte der normalen Gebühren beträgt.

Ob man nun Musik im Fitnesstudio, um Industriebetrieb oder in der Kaufhalle abspielt, fast überall gelten anders hohe Gebühren. Das heißt, man muss sich bei der Anmeldung bei der Gema von einem der Berater beraten lassen, welcher Gebührentarif angewendet werden kann und soll. Andernfalls kann man schnell zu viel oder auch zu wenig bezahlen, wobei man im letzteren Fall auch mit hohen Nachzahlungen rechnen muss. Für jeden Nutzer gelten dabei andere Tarife, die sich immer auch nach der Art der Musik und des geschäftlichen Betriebes richten.

Ebenfalls ist es aber auch möglich, Musikrechte zu kaufen, die Gema frei sind. Das heißt, die betreffenden Künstler sind nicht der Gema angeschlossen und geben die Erlaubnis, auch ohne Gebühren die Musik abspielen zu dürfen. Hierfür werden spezielle Zertifikate ausgestellt, die beim Besuch eines Kontrolleurs der Gema diesem auch entsprechend vorgelegt werden müssen. Die Zertifikate sollten demzufolge also immer griffbereit liegen, um sie bei Bedarf schnell vorzeigen zu können und keine hohen Nachzahlungen zu riskieren.
 
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