Freitag, 25. April 2025
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Gerichtlicher Mahnbescheid - und nun?
Es kann immer einmal vorkommen, dass man vergisst, die eine oder andere Rechnung zu bezahlen. In der Regel ist das auch gar kein Problem, sollte die Rechnung in Vergessenheit geraten sein oder sie ist womöglich gar nicht angekommen, dann kann man auf die nun folgende Mahnung immer noch reagieren und die Rechnung ausgleichen.Wer auch die Mahnung unbeachtet lässt, wird noch weitere Mahnungen erhalten, bis ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Doch nun ist wirklich Eile geboten, um die anfallenden Kosten nicht noch weiter in die Höhe zu treiben.
Wer nicht zahlen kann, sollte spätestens jetzt das Gespräch mit dem Gläubiger suchen. Ein Vergleich, bei dem ein Teilbetrag der Forderung ausgeglichen wird, ist oftmals möglich. Genauso kann man den Gläubiger in diesem Stadium noch um eine Ratenzahlung bitten. An diese muss man sich jedoch dann auch wirklich halten. Wenn man die Forderung anzweifelt, die im gerichtlichen Mahnbescheid geltend gemacht wird, sollte man Einspruch erheben. In diesem Fall geht das Ganze vors Gericht, wo die Forderung erst einmal auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft wird.
Dabei ist es wichtig, dass eine Forderung seitens des Gläubigers nur dann durchgesetzt werden kann, wenn dieser in der Lage ist, die Forderung auch zu beweisen. Denn nur glaubhaft bewiesene Forderungen können mittels dem gerichtlichen Mahnverfahren letztlich durchgesetzt werden. Wer den Mahnbescheid hingegen ignoriert, der muss damit rechnen, dass kurze Zeit später ein Vollstreckungsbescheid ins Haus flattert.
Dieser bietet zwar nochmals die Möglichkeit, dass man Widerspruch einlegt, allerdings sollte man spätestens beim Vollstreckungsbescheid die Forderung auch anzweifeln, wenn sie nicht rechtens ist. Denn nach zwei Wochen, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und der Gläubiger kann die Forderungen vollstrecken. Der Gerichtsvollzieher wird dann die Wohnung betreten und kann alle Wertgegenstände pfänden, die nicht unbedingt lebensnotwendig sind.
Wem also tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, der sollte genau überlegen, was zu tun ist. Die meisten Gläubiger lassen sich auf eine Ratenzahlung oder einen Vergleich ein, da sie die anfallenden Kosten eines Rechtsstreits erst einmal vorschießen müssten. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte Einspruch erheben und warten, ob die Forderung vor Gericht geklärt wird.
Wer nicht zahlen kann, sollte spätestens jetzt das Gespräch mit dem Gläubiger suchen. Ein Vergleich, bei dem ein Teilbetrag der Forderung ausgeglichen wird, ist oftmals möglich. Genauso kann man den Gläubiger in diesem Stadium noch um eine Ratenzahlung bitten. An diese muss man sich jedoch dann auch wirklich halten. Wenn man die Forderung anzweifelt, die im gerichtlichen Mahnbescheid geltend gemacht wird, sollte man Einspruch erheben. In diesem Fall geht das Ganze vors Gericht, wo die Forderung erst einmal auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft wird.
Dabei ist es wichtig, dass eine Forderung seitens des Gläubigers nur dann durchgesetzt werden kann, wenn dieser in der Lage ist, die Forderung auch zu beweisen. Denn nur glaubhaft bewiesene Forderungen können mittels dem gerichtlichen Mahnverfahren letztlich durchgesetzt werden. Wer den Mahnbescheid hingegen ignoriert, der muss damit rechnen, dass kurze Zeit später ein Vollstreckungsbescheid ins Haus flattert.
Dieser bietet zwar nochmals die Möglichkeit, dass man Widerspruch einlegt, allerdings sollte man spätestens beim Vollstreckungsbescheid die Forderung auch anzweifeln, wenn sie nicht rechtens ist. Denn nach zwei Wochen, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und der Gläubiger kann die Forderungen vollstrecken. Der Gerichtsvollzieher wird dann die Wohnung betreten und kann alle Wertgegenstände pfänden, die nicht unbedingt lebensnotwendig sind.
Wem also tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, der sollte genau überlegen, was zu tun ist. Die meisten Gläubiger lassen sich auf eine Ratenzahlung oder einen Vergleich ein, da sie die anfallenden Kosten eines Rechtsstreits erst einmal vorschießen müssten. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte Einspruch erheben und warten, ob die Forderung vor Gericht geklärt wird.
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