Samstag, 27. Juli 2024

Antrag für Mahnbescheid stellen

Immer wieder kommt es vor, dass die Schuldner ihre Verbindlichkeiten nicht ausgleichen können. In diesem Fall ist es von besonderer Bedeutung, dass man seine Forderungen auch weiterhin geltend macht, um nicht nach wenigen Jahren festzustellen, dass die Forderung verjährt ist und man keinen Anspruch mehr auf das Geld hat. Wenn einfache Mahnungen nichts gebracht haben, dann geht der nächste Schritt zum Mahnbescheid über.

Den Antrag für den Mahnbescheid erhält man in jedem Schreibwarenhandeln. Dieser muss genau nach den Vorgaben, die in entsprechenden Beiblättern, den so genannten Ausfüllhinweisen, festgehalten sind, ausgefüllt werden. Andernfalls kann das Gericht den Mahnbescheid nicht ausstellen. Die wichtigsten Angaben beim Antrag auf den Erlass eines Mahnbescheides sind die Anschrift und der Name des Gläubigers, sowie diese Daten des Schuldners. Des Weiteren ist die genaue Summe der ausstehenden Forderung einzutragen.

Erst dann kann der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Der Antragsteller, also der Gläubiger, erhält mit Einreichung des Antrags eine Kostenrechnung für den Mahnbescheid. Diese muss beglichen werden, damit der Mahnbescheid ausgestellt und auf förmlichem Wege mit der Post an den Schuldner ausgeliefert werden kann. Der Schuldner hat alsdann das Recht dem Mahnbescheid zu widersprechen oder die Forderungen zu begleichen.

Sollte er den Bescheid ignorieren, ist der Gläubiger angehalten, den nächsten Schritt zu gehen und einen Vollstreckungsbescheid aufzusetzen. Zwar muss er auch hier wieder in Vorleistung gehen, doch ist der Vollstreckungsbescheid mit einem anschließenden Titel, der erwirkt wird, die einzige Möglichkeit, die Forderung vor der Verjährung zu schützen. Die Kosten, die dem Gläubiger durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid entstehen, werden dem Schuldner mit belastet.

Für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides benötigt man keine anwaltliche Unterstützung. Nur bei sehr komplizierten Fällen sollte man den Fachmann zu Rate ziehen. Bei einer späteren Gerichtsverhandlung hingegen wird der Anwalt in jedem Fall benötigt, um die Interessen des Gläubigers zu vertreten. Die ersten Schritte kann man jedoch getrost alleine unternehmen, bei Fragen steht das zuständige Amtsgericht zur Verfügung.
 
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