Freitag, 19. April 2024

Die Berechnung der Lohnsteuer

Das Steuerrecht in Deutschland ist sehr kompliziert aufgebaut, sodass auch die Berechnung der Lohnsteuer nicht einfach zu durchschauen ist. Deshalb werden hierbei diverse Hilfsmittel zu Rate gezogen, meist Lohnsteuertabellen und EDV-Programme, mit Hilfe derer man die Lohnsteuer recht schnell erfassen kann.

Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt anhand des Einkommens, sowie der zu berücksichtigenden Steuerklasse. In Deutschland unterscheidet man sechs verschiedene Steuerklassen. Die Steuerklasse I gilt für Ledige und Geschiedene, die Steuerklasse II für Alleinerziehende, die den Entlastungsbetrag erhalten, die Steuerklassen III, IV und V werden für verheiratete Paare vergeben und die Steuerklasse VI gilt für Personen, die eine zweite oder mehrere Steuerkarten benötigen. Letzteres kommt meist dann vor, wenn man mehrere Jobs ausübt.

Generell gelten gewisse Freibeträge, die den einzelnen Steuerklassen zuzuordnen sind. Werden diese Beträge im monatlichen Einkommen nicht überschritten, so muss auch keine Lohnsteuer gezahlt werden. Ausnahme: Steuerklasse VI. Hier muss jedes Einkommen ab dem ersten Euro versteuert werden. Die zu viel gezahlten Steuern kann man sich im Rahmen der Lohnsteuererklärung, die man regelmäßig einmal pro Jahr anfertigt, wieder erstatten lassen.

Die Lohnsteuer selbst berechnet sich dann anhand des Einkommens, sie wird aus den aktuell gültigen Lohnsteuertabellen abgelesen. Bei sehr niedrigen Einkommen fällt natürlich auch die Lohnsteuer entsprechend niedrig aus, bei höheren Einkommen hingegen werden höhere Steuern fällig. Hierbei spielt auch der persönliche Steuersatz eine nicht zu unterschätzende Rolle. Neben der Lohnsteuer wird auch der Solidaritätszuschlag, im Volksmund als Soli bekannt, einbehalten. Dieser beträgt regelmäßig 5,5 Prozent der abzuführenden Lohnsteuer. Allerdings kann er bei sehr geringen Einkommen auch ganz entfallen.

Die Lohnsteuer selbst findet man in ihrer Höhe auf der Lohnabrechnung, sie mindert das Bruttoeinkommen ebenso wie die Abgaben zur Sozialversicherung. Nach Abzug aller Abgaben und Steuern erhält man das Nettoeinkommen, welches dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird.

Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt bezahlt. Im Rahmen der Lohnsteuererklärung kann man die angefallenen Kosten von seinem Einkommen abziehen, demzufolge kann sich auch die festzusetzende Steuer noch verändern, sodass man hier eine Erstattung erhalten kann.
 
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