Dienstag, 15. Oktober 2024

Die Beerdigungskosten von der Steuer absetzen

Die Kosten für eine Beerdigung sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Kein Wunder, dass sich da viele Erben finanziell überfordert fühlen. Rein rechtlich gesehen, gehören die Beerdigungskosten zu den Nachlassverbindlichkeiten. Dies sind Schulden, die der Verstorbene zu Lebzeiten selbst gemacht hat oder solche, die aufgrund seines Todes entstehen, also auch die Kosten für den Sarg und die Beerdigung an sich. Steuerlich können sie von den Erben aber dennoch nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden.

Sollte das hinterlassene Erbe so gering sein, dass die Beerdigungskosten das Erbe übersteigen, so sind grundsätzlich die unmittelbaren Erben dazu verpflichtet, diese Kosten zu tragen. Sie können sie immer dann als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn sie sie nicht aus der Erbmasse heraus bezahlen können. Dabei werden pauschal bis zu 10.300 Euro anerkannt, ohne dass es weiterer Nachweise bedarf.

Sollten die Kosten höher ausfallen, sind der eigenen Steuererklärung die einzelnen Belege beizufügen. Dies gilt ebenfalls, wenn sich die Beerdigungskosten und weitere Aufwendungen, die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen, auf mehrere Erben aufteilen. Solange jeder noch etwas aus eigener Tasche zahlen muss, da das Erbe nicht ausreichte, um die Kosten zu decken, können diese Kosten steuerlich berücksichtigt werden.

Bei sehr hohen Beerdigungskosten und Kosten für das Grabmal schauen aber auch die Finanzämter genauer hin. Wird das Grabmal als unangemessen, als zu groß, zu teuer oder zu aufwändig angesehen, so kann das Finanzamt die Kosten, die steuerlich berücksichtigt werden sollten, durchaus wieder aberkennen.

Dem kann jedoch bereits der Verstorbene vorsorgen. Beschreibt er zu Lebzeiten, wie er sich sein Grabmal vorstellt, so spielen die Kosten für selbiges keine Rolle mehr, auch wenn das Grabmal unter anderen Umständen als unangemessen angesehen würde. Da es sich um den letzten Willen des Verstorbenen handelt, werden hier die Wünsche berücksichtigt und die Kosten treten zunächst in den Hintergrund.

Zu den Beerdigungskosten zählen aber nur übliche Kosten, wenn nichts anderes beschrieben wurde. Wer also eine riesige Trauerfeier veranstalten will oder allen Angehörigen die Anreise zur Beerdigung finanzieren will, der kann diese Kosten steuerlich nicht berücksichtigen.
 
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