Dienstag, 15. Oktober 2024
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Bafög Rückzahlung von der Steuer absetzen
Als Student hat man in vielen Fällen die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form von Bafög in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist immer, dass die eigenen Eltern den Studenten nicht ausreichend unterstützen können und er selbst kein ausreichendes Vermögen besitzt, um den Lebensunterhalt während des Studiums zu finanzieren.Doch das Bafög dient nicht als komplette Unterstützung, sondern es muss nach dem Ende des Studiums und der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zurück gezahlt werden. Dabei kamen in der Vergangenheit viele Steuerzahler auf die Idee, sie könnten die Rückzahlung von Bafög als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dass dem nicht so ist, hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 07.02.2008 bestätigt. Bafög Rückzahlungen sind steuerlich nicht absetzbar, weder als Werbungskosten, noch als Sonderausgaben.
Anders sieht es hingegen aus, wenn man ein Studiendarlehen während des Studiums in Anspruch genommen hat. Dieses muss natürlich ebenfalls zurück gezahlt werden. Es handelt sich hierbei jedoch um ein Darlehen, welches auch normal verzinst werden muss. Die Zinsen, die für das Darlehen gezahlt werden, sind steuerlich absetzbar.
Das Steuerrecht in Deutschland ist nach wie vor eines der kompliziertesten überhaupt, deshalb fällt es alles andere als leicht, hier genau zu durchschauen, welche Kosten man absetzen kann und welche nicht. Beim Bafög jedoch handelt es sich um ein staatliches Darlehen, welches eben zurück gezahlt werden muss. Da in der Regel keine Zinsen darauf zu entrichten sind, können auch die Tilgungen nicht steuerlich berücksichtigt werden. Es handelt sich hier nicht um Ausgaben im eigentlichen Sinne, sondern lediglich um die Rückzahlung einer Finanzierung.
Wer dennoch sparen will, der kann dies am ehesten tun, indem er das Bafög auf einen Schlag zurück zahlt. Dann erhält man nämlich einen Nachlass von etwa 30 Prozent der ausgezahlten Summe. Diese Rückzahlung in einer Summe kann man wiederum mit einem Ratenkredit finanzieren, für den man dann zwar ebenfalls Zinsen zahlen muss, alles in allem hat man so jedoch 30 Prozent des gesamten Bafögs eingespart.
Anders sieht es hingegen aus, wenn man ein Studiendarlehen während des Studiums in Anspruch genommen hat. Dieses muss natürlich ebenfalls zurück gezahlt werden. Es handelt sich hierbei jedoch um ein Darlehen, welches auch normal verzinst werden muss. Die Zinsen, die für das Darlehen gezahlt werden, sind steuerlich absetzbar.
Das Steuerrecht in Deutschland ist nach wie vor eines der kompliziertesten überhaupt, deshalb fällt es alles andere als leicht, hier genau zu durchschauen, welche Kosten man absetzen kann und welche nicht. Beim Bafög jedoch handelt es sich um ein staatliches Darlehen, welches eben zurück gezahlt werden muss. Da in der Regel keine Zinsen darauf zu entrichten sind, können auch die Tilgungen nicht steuerlich berücksichtigt werden. Es handelt sich hier nicht um Ausgaben im eigentlichen Sinne, sondern lediglich um die Rückzahlung einer Finanzierung.
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