Dienstag, 15. Oktober 2024

Bei der Beantragung von Bafög Schulden mit angeben

Studenten erhalten auf Antrag regelmäßig eine finanzielle Unterstützung, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Hierbei ist die Rede natürlich von Bafög. Doch bei der Beantragung werden zunächst einmal die aktuellen Einkommen des Studenten, sowie die Einkommen seiner Eltern mit eingerechnet. Denn Bafög erhält nur derjenige, der über zu geringe Einkommen oder Vermögen verfügt.

Hat man nun ein Vermögen, welches jedoch so angelegt ist, dass man nicht heran kommt, kann dieses für das Bafög dennoch angerechnet werden. Wer aber auch Schulden hat, die er aufgrund der festen Anlage des Vermögens momentan nicht zurück gezahlt werden können, so kann das Vermögen um die Schulden gekürzt werden. Dadurch wiederum kann das Vermögen unter den Satz sinken, den man besitzen darf und dennoch Bafög erhält. Deshalb sollten bei einem Antrag auf Bafög auch immer die bestehenden Schulden mit angegeben werden. Sofern die Eltern verschuldet sind, spielt dies aber keine Rolle, denn sie stehen zunächst einmal in der Pflicht, die eigenen Kinder zu unterhalten.

Auch wenn sie verschuldet sind, wird zunächst nur ihr Einkommen angerechnet. Für die Angabe der bestehenden Schulden findet sich im Antrag auf Bafög eine gesonderte Spalte, die meist am Ende des Antrags zu finden ist. Die Schulden werden also erst nach dem Vermögen aufgeschlüsselt und dem zuständigen Amt mitgeteilt. Dieses muss sie dann verrechnen, wogegen es sich jedoch oftmals wehrt. In einem solchen Fall sollte man die Klage in Betracht ziehen, die zur Erzwingung der Anerkennung der Schulden führt.

Die Bafög Schulden selbst müssen ebenfalls nach angemessener Frist zurück gezahlt werden. Durch die amtlichen Bescheide über die Rückzahlung verjähren diese Schulden auch nicht so einfach. Ist das eigene Einkommen nach Abschluss des Studiums zu gering, um die Bafög Schulden zu begleichen, so sollte man die aktuelle Einkommenssituation detailliert schildern und um eine Stundung bitten. Diese wird regelmäßig für je ein Jahr gewährt, danach muss die Stundung erneut beantragt werden.
 
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